Verſchiedenes. 47 Beiſitzer. Gebhardt, Julius, Uhrmacher, Berliner⸗ ſtr. 106. Goerke, Otto, Buchdruckereibeſitzer, Wallſtr. 69. Kaut, Fritz, Reſtaurateur, Charlotten⸗ burger Ufer 2. Schg Srts, Schneidermeiſter, Lützower⸗ Gre, Rohrleger, Schiller⸗ tr. 79. Aer, Schloſſer, Berlin NW. 87, Gotzkowskyſtr. 11. Nickchen, Hermann, Schloſſer, Osna⸗ brückerſtr. 3. Panier, Franz, Schuhmachergeſelle, Roſinenſtr. 120. Scheuerbrandt, Karl, Arbeiter, Königs⸗ weg, Haus Lietzmann. Schröder, Albert, Arbeiter, mannſtr. 16 a. Danckel⸗ Beamte. Schirbel, Eugen, Verwaltungsdirektor. Wilde, Albert, Rendant. Kaſſenlokal. Roſinenſtr. 31. Darlehnskaſſe der Gemeindebeamten. Sie iſt am 15. Mai 1893 errichtet und ſteht unter Aufſicht des Magiſtrats. Sie hat den Zweck, den Kaſſenmit⸗ gliedern Darlehne gegen mäßige Zinſen zu gewähren. Ihr Stammvermögen wird aus freiwilligen Zuwendungen, den Beiträgen der Mitglieder und den etwaigen Jahresüberſchüſſen gebildet. Der Beitrag beträgt 5 Pf. von jedem vollen Hundert Mark des Jahres⸗ gehalts. Darlehne werden bis zur Höhe von 149 ℳ gewährt. (Satzungen vom 17. Mai 1893.) 4 Vorſtands⸗Mitglieder. Wollnzihn, Rech.⸗Rev., Vorſ. Müller, Spark.⸗Rend. Rieſe, Setret. Lehrer⸗Witwen⸗ und Waiſen⸗Kaſſe. Sie iſt im Jahre 1862 gegründet und hat im Jahre 1873 miniſterielle Genehmigung erhalten. Sie unterliegt neben der allgemeinen Aufſicht durch die Staatsbehörden der beſonderen Be⸗ aufſichtigung durch den Magiſtrat zu Charlottenburg. Ihr Zweck iſt die Unterſtützung der von den ſtädtiſchen, öffentlichen Lehrern zu Charlottenburg hinterlaſſenen Witwen und Waiſen. Satzungen vom 20. März 1896. Kuratorium. Krüſecke, Lehrer, 1. Vorſitzender. Hape, Lehrer, 2. Vorſitzender. Fleiſcher, Lehrer, 1. Schriftführer. Mietz, Lehrer, 2. Schriftführer. Riediger, Lehrer, Rendant. Fiſcher, Lehrer, Beiſitzer. Gericke, Lehrer, Beiſitzer. Obduktionshaus. Im Jahre 1882 auf dem der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg gehörigen, ſüdlich der Spandauer Chauſſee bele⸗ genen ſogen. Sandgrubenterrain er⸗ richtet, dient es zur vorläufigen Unter⸗ bringung von aufgefundenen Leichen. Auf Grund des Polizeikoſtengeſetzes vom 20. April 1892 iſt die Unter⸗ haltung uſw. des Obduktionshauſes auf den Staat übergegangen, während das Eigentum am Gebäude, ſowie an Gr und Boden der Stadtgemeinde verblieben iſt.