Stiftungen. 85 Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfnis und Mög⸗ lichkeit erfolgen, 2000 Thaler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen IInterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Witwen, welche einen chriſtlich re⸗ ligiöſen Lebenswandel nachweiſen und fleißig das Gotteshaus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen, 2000 Thaler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Char⸗ lottenburg befinden, am 10. De⸗ zember jeden Jahres gezahlt werden ſollen. Das Stiftungskapital befindet ſich der Verwaltung der Stadtgemeinde. Zu 1) und 2) ſind vor der Ver⸗ lung der Zinſen die erſten Geiſt⸗ )en der zuſtändigen Kirche zu hören. Bandelow⸗Stiftung. Durch Schreiben vom 23. Januar 65 bot der Kaufmann Emil Bandelow Stadtgemeinde Charlottenburg ein pital von 500 Thalern an, wenn Verpflichtung übernommen würde, auf dem hieſigen Kirchhofe befind⸗ )en Gräber ſeines Vaters, ſeiner utter und ſeiner Schweſter dauernd gutem Zuſtande zu erhalten. Den rfür nicht aufgebrauchten Betrag der rlichen Zinſen beſtimmte Bandelow Präbenden an die Hoſpitaliten, che alljäyrlich am 16. Dezember Verteilung kommen ſollten. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ uß vom 8. Februar 1865 das Ge⸗ nk unter den geſtellten Bedingungen worauf der Kaufmann Bandelow term 16. Februar 1865 den Betrag 500 1 4 zahlte. Das Stiftungskapital wurde unter n Namen Bandelow⸗Stiftung in tiſche Verwaltung genommen. Aus Erträgniſſen von rund 60 Mark rlich erhält die Kirchengemeinde rlich 15 Mark als Gebühren für die Unterhaltung der eingangs er⸗ wähnten Gräber, der Reſt kommt am 16. Dezember jeden Jahres, dem Willen des Gebers entſprechend, an die Hoſpi⸗ taliten zur Auszahlung. Bramer ſches Legat. In einem in dem Nachlaſſe des verſtorbenen Kammergerichtsreferendars a. D. Bramer vorgefundenen Codicille vom 1. Oktober 1876 iſt der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der hinterbliebenen Witwe und Tochter des Erblaſſers fälliges Kapital von 3000 Mark mit der Maßgabe zu⸗ gewendet worden, daß die Zinſen zur Beſtreitung der Koſten für die gute Inſtandhaltung des Bramer ſchen Erb⸗ begräbniſſes verwendet und ſoweit hier⸗ zu nicht erforderlich an arme kranke Gemeindemitglieder verteilt werden ſollten. Der Witwe Bramer war die Befugnis zugeſprochen, das Kapital ſchon früher zu zahlen, ohne daß gleich⸗ zeitig die Verpflichtung zur Inſtand⸗ haltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde überginge. In dieſem Fune ſollten die Zinſen zur einen älfte an arme kranke Gemeindemit⸗ glieder verteilt, zur anderen Hälfte aber bis zum Tode der Witwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Witwe hat von dieſer Befugnis Gebrauch gemacht und, nachdem die Stadtgemeinde ſich zur Annahme des Legats bereit erklärt hatte, am 6. Januar 1879 die 3000 Mark ausgezahlt, die unter dem Namen Bramer ſches Legat in Verwaltung genommen und zinsbar angelegt worden ſind. Das Stiftungskapital hatte im Jahre 1897 durch Zuſchreibung der halben jährlichen Zinserträgniſſe eine Höhe von rund 4500 ℳ erreicht. Die andere Hälfte der Zinſen iſt all⸗ jährlich mit rund 100 ℳ beſtimmungs⸗ emäß verwendet worden. Nachdem in dieſem Jahre auch die Tochter der bereits 1 verſtorbenen Mutter im Tode gefolgt iſt, iſt die Verpflich⸗ tung zur Unterhaltung des Erbbegräb⸗ niſſes auf die Stadtgemeinde über⸗ gegangen. Die nach Abzug der Inſtand⸗