100 I1II 86 Stiftungen. haltungskoſten verbleibenden Zinſen ge⸗ langen wie bisher beſtimmungsgemäß zur Verteilung. Höhne“'ſches Legat. In ſeinem Teſtament vom 23. Ok⸗ tober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg 1500 ℳm unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährende Verpflichtung übernimmt, die auf dem hieſigen alten Kirchhofe befindliche Familien⸗Grabſtätte in freundlichem Zuſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Totengräber jährlich 30 ℳ erhalten, wenn von ihm die Grabſtätten in ſaubergepflegtem Zuſtande erhalten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom 20 Mai 1882 das Legat an und unter dem Namen Höhne ſches Legat in ihre Verwaltung. Der Be⸗ trag von 30 ℳ wurde zunächſt all⸗ jährlich an den Totengräber gezahlt. Nachdem die Witwe Höhne durch Schreiben vom 19. April 1884 mit⸗ geteilt, daß ſie, ſo lange ſie lebe, die Koſten für die Pflege der Grabſtelle ſelbſt übernehmen würde, wurden die Zahlungen ſtädtiſcherſeits mit 1884 eingeſtellt. Die auflaufenden Zinſen ſind ſeitdem zum Kapital geſchlagen worden, ſodaß dies z. 3t. rund 2832 beträgt. Schuhmacher'ſche Stiftung. In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fräulein Marie Catharine Wilhelmine Schuh⸗ macher dem hieſigen Armenfonds die Summe von 4000 Thalern mit der Maßgabe legiert, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revennen von 2090 Thalern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu verteilen, die Revenuen der übrigen 2000 Thaler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadt⸗ pflegekindern in der Kindererziehungs⸗ 46 zu Strausberg zu verwenden ind. Die z. Zt. 497,45 Mark jährlich betragenden Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz Carl⸗ Stiftung jährlich 270 Mark gezahlt werden und der Reſt von 227,45 Mark beſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Verteilung gelangt. Von der Unter⸗ bringung von Kindern in Strausberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich ver⸗ änderten Verhältniſſe Abſtand ge⸗ nommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſenhauſe Luiſen⸗Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz Carl⸗ Stiftung an deſſen Stelle getreten. Kaiſer Wilhelm⸗Legat. Der hochſelige Kaiſer Wilhelm 1. hat in einem Codizill vom 19. Juli 1882 der Stadt Charlottenburg 25 000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗Stiftungen für Arme vermacht. Nachdem durch Beſchluß vom 16. Mai 1883 die Annahme des Legats erklärt und unterm 6. Februar 1889 die lande⸗ herrliche Genehmigung zur Annahme erteilt war, erfolgte unterm 4. März 1889 die Zahlung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer Wilhelm⸗Legat“ veraltet wird. Das Vermögen beträgt mit den er⸗ ſparten Zinſen z. Zt. rund 26 230 Mark mit einem Zinsertrag von rund 1081 Mark. Aus den Zinſen werden hilf⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Ge⸗ ſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 Mark bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Monaten keine Unterſtützungen au⸗ ſtädtiſchen Fonds erhalten haben. Schulze'ſches Legat. Dieſes Legat von 300 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗