88 Stiftungen. Perſonen oder Familien, welche in den letzten 6 Monaten keine Unterſtützung aus Armenfonds er⸗ halten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin entſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer über⸗ nommen. Chriſt'ſche Stiftung. Die verwitwete Frau Stadtrat Marie Magdalene Chriſt geborene Butz hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Legate nicht erſchöpft wird, unter den Namen Robert und Marie Chriſt ſche Stiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſo weit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus den beiden Grundſtücken Berliner Straße 1 und 2, die vermietet ſind und einen Reinertrag von im Augenblick rund 28057 Mark bringen. Dieſer Betrag wird dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt und dafür eine Anzahl Freibetten, zur Zeit 12, zur Verfügung geſtellt. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer im ſtande ſind, durch den dirigierenden Arzt und den Krankenhausinſpektor unter Aufſicht der Krankenhaus⸗Depu⸗ tation. von Platen'ſches Legat ſiehe unter 1. Wilhelm Auguſta⸗Stiftung. Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hatte die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10400 Mark eine Wilhelm vuce cee begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25jährigen Re⸗ gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10 000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatsjahres 1896,/7 ein Stiftungsfonds von rund 25 400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſollten am 11. Juni j. I. auf Vor⸗ ſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemeindebeſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt werden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht worden, ſodaß jetzt rund 50 800 Mark Stif⸗ tungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen kommen nunmehr allfährlich am 22. März und 30. September an würdige weibliche Perſonen (nicht, wie bisher, nur an Witwen) zur Ver⸗ teilung. Bethge'ſche Stiftung. Durch Erbvertrag der verwitweten Geheimen Hofrätin Bethge, Johanna Friederike Philippine geb. Matthias und deren Tochter Charlotte Mathilde Bethge vom 17. April 1851 iſt der Stadtgemeinde Charlottenburg der Be⸗ trag von 11 449,40 Mark zugefallen, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß zur Unterſtützung von bedürftigen Lehrern und Lehrerinnen verwendet werden. Dr. Wilhelm Cohn'ſches Legat. Der Stadtälteſte Dr. Wilhelm Cohn hat durch Teſtament vom 16. Februar 1891 der Stadtgemeinde den Betrag von 2000 Mark vermacht, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß als Stipendium für einen beſonders gut beanlagten Knaben, der die erſte Klaſſe einer hieſigen Volksſchule verlaſſen hat, ohne Unterſchied der Konfeſſion, verwendet werden. Dispoſitionsfonds des Magiſtrats. Der in den 30er Jahren von dem Bürgermeiſter Trautſchold aus be⸗ ſonderen milden Beiträgen, Geſchenken osoo. I7I7I —2 2: 32 — 2 2 33 22 2 22 7 — 13 222 222—22 2 2 20) 2 2 2 2 2 3302 22 2