Stiftungen. 89 und anderen Zuwendungen gegründete Dispoſitionsfonds des Magiſtrats dient dazu, alten hilfsbedürftigen und wür⸗ digen Bürgern Unterſtützungen zu ge⸗ währen. Über die Verteilung der Er⸗ trägniſſe wird vom Magiſtrat direkt Beſtimmung getroffen. Eine Urkunde über die Einrichtung des Fonds iſt nicht vorhanden. Weiher'ſches Legat. Von dem ehemaligen Ratmann Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Kämmerei⸗ kaſſe 200 Reichsthaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſtamentariſchen Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitglieder zu gleichen Teilen verteilt werden ſollen. Das Legat iſt durch anderweite Zuwendungen ver⸗ ſtärkt worden. Die Verteilung der Zinſen erfolgt alljährlich im Dezember. von Platen⸗ und von Lentzke⸗Stiftung II. Siehe unter 1. von Platen'ſche Erbſchaft. Siehe unter 1. Unterſtützungsfonds der Feuerwehr. Der Fonds iſt von der Stadtgemeinde begründet zu außerordentlichen Zu⸗ wendungen an die Mannſchaften der Feuerwehr und deren Hinterbliebene. Dem Fonds fließen zu die Ver⸗ gütungen, welche für die amtliche Tätigkeit dienſtfreier Feuerwehrmann⸗ ſchaften von Privaten gezahlt werden, etwaige ohne beſtimmten Verwendungs⸗ zweck eingehende Schenkungen und die von den Mannſchaften zu zahlenden Strafgelder. Die Verfügung über die Zinſen des Fonds iſt durch Gem.⸗Beſchluß 12 o7 der Feuerlöſch⸗Depntation übertragen. Vorſpannſonds. Bis zum Jahre 1872 erfolgten 21. 1 1. en für militäriſche Zwecke durch die Beſter von Zugtieren. Dieſe Einrichtung führte jedoch zu Unzuträglichkeiten mancherlei Art. — In Folge deſſen entſchloß man ſich, die Geſtellung des Vorſpanns ver⸗ traglich zu vergeben. Durch private Vereinbarungen mit dem Leiſtungs⸗ pflichtigſen — mit Ausnahme der Pferdebahngeſellſchaften, welche eine ſolche ablehnten — gelangten aber zur Deckung der etwa entſtehenden Mehrkoſten gegen die von der Militär⸗ verwaltung gewährten Vergütungs⸗ ſätze beſtimmte Beiträge für das Pferd und Jahr zur Hebung. Aus den Überſchüſſen bildete man den Vorſpann⸗ fonds, deſſen Beſtand zinsbar angelegt wurde. Mit dem Jahr 1890 hörte die Beitragsleiſtung auf, da der Fonds eine derartige Höhe erreicht hatte, um allein durch ſeine Erträgniſſe die ent⸗ ſtehenden Mehrkoſten vorausſichtlich noch auf eine lange Reihe von Jahren decken zu können. E Charlottenburger Acker⸗Kommune. Der zinsbar angelegte Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge⸗ floſſenen Einnahmen an Jagdpacht⸗ geldern, Erlös für verkaufte, der Ackergemeinſchaft gehörigen Wege⸗ und Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen wie Lohn für einen Feldhüter, Koſten für Graben⸗ Räumung uſw. beſtritten. „Lützower Acker⸗Kommune. Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackerkommune gehörenden Einzelbeſitzer. Die Lützower Acker⸗ kommune löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. 25 Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Acker⸗ gemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen beſtritten.