Stiftungen. 91 Termin, ein Vierteljahr vor der Vergebung, an den Magiſtrat von Charlottenburg einzureichen. Diejenigen, welche ſich bereits in der Nutznießung des Stipen⸗ diums befinden, ſind gehalten, Zeugniſſe über den günſtigen Erfolg ihrer Studien beizufügen und die Erklärung abzugeben, daß in ihren äußeren Verhält⸗ niſſen keine derartigen Ver⸗ änderungen eingetreten ſind, welche den weiteren Bezug des Stipendiums überflüſſig machen. 4. Die Verleihung der Stipendien erfolgt durch die Deputation der höheren Lehranſtalten. Witte'ſche Stiftung. Durch Teſtament der Demoiſelle Chriſtiane Sophie Regine Witte vom 18. November 1797 wurde das der⸗ ſelben gehörige Grundſtück Orangen⸗ ſtraße Nr. 11 nebſt Acker und Wieſen für Zwecke einer „reformierten Schule“ vermacht. Dieſe Stiftung erhielt die König⸗ liche Genehmigung durch A. C. O. vom 21. April 1801. Die Ver⸗ waltung hatte der teſtamentariſchen Beſtimmung entſprechend ein aus dem jedesmaligen erſten Bürgermeiſter und erſten Prediger zuſammengeſetztes Kuratorium unter Aufſicht der König⸗ lichen Regierung zu führen. Infolge einer Miniſterialverfügung vom Auguſt 1896 iſt das bis dahin beſtandene Kuratorium aufgelöſt und das Stiftungsvermögen vom 1. Januar 1897 ab an die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur eigenen Verwaltung übertragen. Das Stiftungsvermögen darf mit dem übrigen ſtädtiſchen Ver⸗ mögen nicht vermiſcht werden, ſondern mu ſtändiger Stiftungsfonds erhalten bleiben. Das abgeſehen von dem an⸗ gegebenen Verwendungszweck laſtenfreie Stiftungsvermögen beſteht aus: 1. dem 857 qm großen Grundſtück Orangen Straße 11, 2. den drei in Abth. vI bezw. v1a des Bebauungsplanes belegenen ß innerhalb desſelben als ſelbſt⸗ unbebauten Acker⸗ und Wieſen⸗ grundſtücken im Geſamtflächen⸗ inhalte von 1 ha 63 a 70 qm, 3. dem — aus dem Verkauf einiger Landparzellen und Verwaltungs⸗ überſchüſſen angeſammelten Barvermögen von 6454,48 Mk. Bramer⸗Stiftung. Die im Juli 1897 verſtorbene Frau Juſtizrat Poppe geb. Bramer hat in ihrem Teſtamente der Stadtgemeinde ein Legat von 25 000 Mark zur Ver⸗ waltung als Bramer⸗Stiftung aus⸗ geſetzt, deſſen Zinſen in Teilbeträgen von mindeſtens 10 Mark jährlich am Todestage ihres Vaters, den 24. Juni, an arme kranke Perſonen verteilt werden ſollen. Die Verteilung der Zinſen erfolgt allfährlich am 24. Juni auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſion in Beträgen von mindeſtens 50 Mark als Beihilfen zu einer von ärztlicher Seite für not⸗ wendig erachteten Luft⸗ oder Badekur an bedürftige, hier ortsangehörige Perſonen, die in dem laufenden Ka⸗ lenderjahre keine bare Armen⸗Unter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln er⸗ halten haben. Hackenſchmidt'ſches Legat. Die am 2. Jannar 1898 verſtorbene Schulvorſteherin Fräulein Loniſe Hackenſchmidt hat in ihrem Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗ Kommiſſion“ in Charlottenburg ein Legat von 600 Mark mit der Be⸗ ſtimmung ausgeſetzt, daß das Kapital zinsbar belegt, und der Zinsertrag all⸗ jährlich zum Ankauf von Holz für ver⸗ ſchämte Arme verwendet werden ſoll. Das Legat iſt in einem Sparkaſſen⸗ buche angeiegt. Die Zinſen ſollen jährlich im Oktober an zwei verſchämte Arme zur Verteilung kommen. Fritſche⸗Stiftung. In Anbetracht der hohen Verdienſte, welche ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Charlottenburgs erworben hat und zum dauernden An⸗ denken an ihn iſt durch Gemeinde⸗