92 Stiftungen. beſchluß vom 25./31. Januar 1900 mit einem Kapital von 50000 Mark eine Fritſche⸗Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. Das Stiftungs⸗ kapital iſt inzwiſchen durch ander⸗ weite Zuwendungen um 4000 Mark verſtärkt worden. Vermüchtnis des Barons George Kill⸗Mar. Der am 1. Auguſt 1887 verſtorbene Baron George Kill Mar hat der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der Univerſalerbin, des Fräuleins Ida von Blücher, zahlbares Kapital von 100000 Mark vermacht. Am 26. Auguſt 1900 verſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungskapital von 100 000 Mark wurde am 11. De⸗ zember 1900 an die Stadtgemeinde gezahlt. Die Zinſen dieſes Kapitals gelangen alljährlich zur Verteilung, und zwar werden aus denſelben ganz mittel⸗ loſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Männer mit Unterſtützungen von 50 bis 150 Mark bedacht. Vorausſetzung iſt, daß die Betreffenden nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind. Chriſtian Otto⸗Stiftung. Der am 24. März 1900 zu Char⸗ lottenburg verſtorbene Rentner Chriſtian Karl Otto hat in ſeinem Teſtament die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗Erbin eingeſetzt und beſtimmt, daß aus der nach Abzug der ausge⸗ ſetzten Legate verbleibenden Erbſchaft eine „Chriſtian Otto⸗Stiftung errichtet und von dem Magiſtrat in ſeine Ver⸗ waltung genommen werden ſoll. Aus den Zinſen ſoll jährlich ſolchen Kaufleuten und Gewerbetreibenden mittleren Standes, die durch Krankheit in unverſchuldetes Unglück oder Ver⸗ mögensverfall geraten ſind, zeitweiſe oder je nach Lage des Falles eine einmalige Unterſtützung gewährt werden, die ſie vor ſchlimmſter Not ſchützt und ihnen die Möglichkeit an die Hand gibt, ihre Gewerbe oder ihre Stellung in beſcheidener Weiſe fortzuſetzen oder zu erneuern. Nach Abzug der Legate und einer den Seitenverwandten des Erblaſſers zu gewährenden Abfindungsſumme iſt ein Kapitalbetrag von rund 88 000 Mark verblieben, das z. Zt. rund 89304 Mark beträgt. Von dem Zinsertrage von 3. Zt. rund 3682 Mark kommt zunächſt eine im Teſtament ausgeſetzte lebens⸗ längliche Rente von 1200 Mark jährlich in Abzug, ſo daß z. Zt. rund 2482 Mark jährlich zur Verwendung im Sinne des Erblaſſers verfügbar ſind. Anträge auf Bewilligung von Unter⸗ ſtützungen aus der Chriſtian Otto⸗ Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo mit den Mitteln der öffentlichen Armenpflege und der ſonſt vorhandenen Stiftungen die erforderliche ausgiebige und nachhaltige Hilfe nicht gewährt werden kann. Erbſchaft der Geſchwiſter Moſer. Durch Erbvertrag vom 28. Ok⸗ tober 1882 haben die Geſchwiſter Moſer: Witwe Agnes Auguſte Pauline Kap⸗ hengſt geb. Moſer, Mathilde Amalie Caroline Moſer und Hermann Ludwig Edmund Moſer die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Erbin ihres nach Abzug von verſchiedenen Vermächtniſſen verbleibenden Vermögens eingeſetzt. Nach dem am 19. März 1901 erfolgten Tode des zuletzt verſtorbenen Fräuleins Mathilde Moſer iſt nach Abzug der Vermächtniſſe ein Kapital von rund 9 230 Mark verblieben. Aus den Zinſen, die z. Zt. rund 380 Mark betragen, werden nach dem Wunſche der Erblaſſer zunächſt ihre Gräber gepflegt und ſodann zwei ver⸗ armten oder durch Krankheit erwerbs⸗ unfähig gewordenen Charlottenburger Bürgern oder Bürgerwitwen Unter⸗ ſtützungen von je 120 bis 150 Mark gewährt. Der Reſt wird für Kinder unbemittelter, in Charlottenburg wohn⸗ hafter Eltern zu Schulunterricht oder engefn nötiger Schulbücher ver⸗ wendet.