14 Verwaltungsſtellen. derjenigen Gegenſtände, welche nach der Polizei⸗Verordnung vom 10. Juni 1893 einer Desinfektion unterzogen werden müſſen, es werden vielmehr auch ſolche Kleidungsſtücke, Betten u. ſ. w. zur Desinfektion übernommen, für welche eine Verpflichtung zur Reinigung nicht beſteht. Die Anträge ſind an die Anſtalt zu richten. Die Desinfektionsanſtalt iſt geöffnet: 2) an den Wochentagen: von 7 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags. b) an den Sonntagen: von 9 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags. Verwalter: Greulich, Königin Eliſabeth ſtr. 1. Städ tiſche Fürſorgeſtelle für Lungen⸗ kranke. Wiilmersdorferſtr. 159/1601. Leiter: Dr. Becker, Vertrauens⸗ arzt der Armenverwaltung für Tuber⸗ kuloſe. Zweck: Unentgeltliche Beratung unbemittelter lungenkranker und krank⸗ heitsverdächtiger Perſonen in regel⸗ mäßigen öffentlichen Sprechſtunden, Vornahme der erforderlichen mikro⸗ ſkopiſchen und ſonſtigen Unterſuchungen, Ausſtellung von Gutachten zur IIber⸗ weiſung in Lungenheilſtätten uſw. Sprechſtunden: Für Erwachſene: Dienſtag und Donnerſtag nachmittag von 5 Uhr ab. Für Kinder Mittwoch nachmittag von 5 Uhr ab. Kranke, die in ärztlicher Behand⸗ lung ſtehen, werden nur mit Zuſtim⸗ mung des behandelnden Arztes unter⸗ ſucht. Eine ärztliche Behandlung findet nicht ſtatt. Die Fürſorgeſtelle arbeitet Hand in Hand mit der Lungenkranken⸗ fürſorge vom Roten Kreuz. Die hier tätigen Schweſtern nehmen an den Sprechſtunden als Gehilfinnen des Arztes teil, und beraten mit ihm die zu treffenden Maßnahmen. Städtiſche Sänglingsfürſorgeſtellen. Eingerichtet von der Stadt Char⸗ lottenburg, Betrieben für Rechnung der Stadt durch den Vaterländiſchen ganze Jahr geöffnet. Frauenverein Charlottenburg und durch den Eliſabeth⸗Frauenverein. Zweck: 1. Beratung der Mütter vor und nach der Entbindung über Säuglingspflege und Ernährung, ins⸗ beſondere über die naturgemäße Nah⸗ rung, die Mutterbruſt, ſowie Beratung nichtſtillender Mütter und Pflegemütter über die zweckmäßigſte künſtliche Säug⸗ lingsernährung. 2. Ausgabe guter Milch, zum er⸗ mäßigten Preiſe von 22 Pfg. für den Liter, an Minderbemittelte auch unter dieſem Preiſe, auf Empfehlung der Armenkommiſſionsvorſteher und der Waiſenräte ganz unentgeltlich. Von den beiden Vereinen werden an ſtillende Mütter Milch, eventl. auch Säuglingswäſche, als Prämien ausgegeben. Kinder, die das erſte Lebensjahr überſchritten haben, ſind von der Benutzung der Fürſorgeſtellen ausgeſchloſſen. Vorausſetzung der Be⸗ nutzung und der Milchabgabe: wöchent⸗ liche Vorſtellung der Kinder in der Sprechſt unde. Fürſorgeſtelle I für den N.0: Cauerſtr. 3. Leitender Arzt: Dr. R. Pilger. Sprechſtunden: Dienstag und Freitag 2—3 Uhr nachmittag. Fürſorgeſtelle II für den S. W.: Schillerſtr. 42, Wohlfahrtshaus des Trinitatisvereins. Leitender Arzt: Dr. A.H. Kettner. Sprechſtunden: Montag und Donnerſtag 2—3 Uhr nachmittag. Fürſorgeſtelle III für den 8.0.: Kirchplatz 5. Leitender Arzt: Privatdozent Dr. B. Bendirx. Sprechſtunden: Dienſtag und Donnerſtag von 1—2 Uhr nachmittag. Fürſorgeſtellle IV für den N. W.: Nehringſtr. 11. Leitender Arzt: Dr. Miſch. Sprechſtunden: Montag und Freitag 2—3 Uhr nachm. Die Fürſorgeſtellen ſind das