92 Stiftungen. H. „Stiftungen. Präbendenfonds. Aus verſchiedenen Zuwendungen von geringen Beträgen zu Zwecken der Armenpflege, ſowie aus den Kapital⸗ beträgen von 5 Legaten und zwar: dem Königin Eliſabeth⸗Legat, der Alsleben'ſchen Stiftung, dem Hausburg ſchen Legat, dem Warſchauer'ſchen Legat, dem Fräulein Emilie Grüne ſchen Legat, iſt ein beſonderer Fonds gebildet, der unter dem Namen, Präbendenfonds“ verwaltet wird. Er beträgt z. 3. rund 21 368 . Aus den Zinſen, z. Z. rund 858 ℳ, werden einmalige Unterſtützungen an Hilfsbedürftige gezahlt. Sie ſind in erſter Reihe für ſolche bisher aus öffentlichen Mitteln nicht unterſtützte Perſonen beſtimmt, bei denen es ſich um vorübergehende Not⸗ lagen handelt, eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln aber nicht erforderlich erſcheint. Über die Unterſtützungen beſchließen die Armenkommiſſionen. Münchhoff ſche Stiftung. Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſen Ehefrau Sophie geb. Kaul haben durch gegenſeitiges Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Charlottenburg aus dem Nachlaſſe ein Betrag von 8000 Talern zu überweiſen iſt, mit der Maßgabe, daß 1. 4000 Taler zur Gründung eines Bürgerrettungs⸗Inſtituts für Char⸗ lottenburg angelegt werden und zwar in der Art, daß die Zinſen dieſes Kapitals zur Unterſtützung und Aushilfe rechtſchaffener, ohne ihr eigenes Verſchulden lediglich durch Unglücksfälle weſentlich zurück⸗ gekommener Bürger, welche einen moraliſchen, ſtreng chriſtlich reli⸗ giöſen Lebenswandel führen, ver⸗ wendet werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfnis und Mög⸗ lichkeit erfolgen. 2. 2000 Taler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Witwen, welche einen chriſtlich re⸗ ligiöſen Lebenswandel nachweiſen und fleißig das Gotteshaus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres ge⸗ zahlt werden ſollen, 3. 2000 Taler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Charlottenburg befinden, am 10. Dezember jeden Jahres verteilt werden ſollen. Das Stiftungskapital befindet ſich in der Verwaltung der Stadtgemeinde. Zu 1) und 2) ſind vor der Ver⸗ teilung der Zinſen die erſten Geiſt⸗ lichen der zuſtändigen Kirche zu hören. Bandelow⸗Stiftung. Durch Schreiben vom 23. Januar 1865 bot der Kaufmann Emil Bandelow der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Kapital von 500 Thalern an, wenn die Verpflichtung übernommen würde, die auf dem hieſigen Kirchhofe befind⸗ lichen Gräber ſeines Vaters, ſeiner Mutter und ſeiner Schweſter dauernd in gutem Zuſtande zu erhalten. Den hierfür nicht aufgebrachten Betrag der jährlichen Zinſen beſtimmte Bandelow zu Präbenden an die Hoſpitaliten, welche alljahrlich am 16. September zur Verteilung kommen ſollten. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom §. Februar 1865 das Ge⸗ ſchenk unter den geſtellten Bedingungen an, worauf der Kaufmann Bandelow unterm 16. Februar 1865 den Betrag von 500 Talerrn zahlte. Das Stiftungskapital wurde unter dem Namen Bandelow⸗Stiftung in ſtädtiſche Verwaltung genommen. Aus