Stiftungen. 93 den Erträgniſſen von rund 60 Mark jährlich erhält die Kirchengemeinde jährlich 15 Mark als Gebühren für die Unterhaltung der eingangs er⸗ wähnten Gräber, der Reſt kommt am 16. Dezember jeden Jahres, dem Willen des Gebers entſprechend, an die Hoſpi⸗ taliten zur Auszahlung. Bramerſches Vermüchtnis. In einem in dem Nachlaſſe des verſtorbenen Kammergerichtsreferendars a. D. Bramer voreteten Codicille vom 1. Oktober 1876 iſt der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der hinterlaſſenen Witwe und Tochter des Erblaſſers fälliges Kapital von 3000 Mark mit der Maßgabe zu⸗ gewendet worden, daß die Zinſen zur Beſtreitung der Koſten für die gute Inſtandhaltung des Bramer ſchen Erb⸗ begräbniſſes verwendet und ſoweit hier⸗ zu nicht erforderlich an arme kranke Gemeindemitglieder verteilt werden ſollten. Der Witwe Bramer war die Befugnis zugeſprochen, das Kapital ſchon früher zu zahlen, ohne daß gleich⸗ zeitig die Verpflichtung zur Inſtand⸗ haltung des Cabocgräomſſe⸗ auf die Stadtgemeinde überginge. In dieſem Falle ſollten die Zinſen zur einen Hälfte an arme kranke Gemeindemit⸗ glieder verteilt, zur anderen Hälfte aber bis zum Tode der Witwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Witwe hat von dieſer Befugnis Gebrauch gemacht und, nachdem die Stadtgemeinde ſich zur Annahme des Vermächtniſſes bereit erklärt hatte, am 6. Januar 1879 die 3000 Mark ausgezahlt, die unter dem Namen Bramer'ſches Vermächtnis in Verwaltung genommen und zinsbar angelegt worden ſind. Nachdem im Jahre 1897 auch die Tochter der be⸗ reits früher verſtorbenen Mutter im Tode gefolgt iſt, iſt die Verpflichtung zur Unterhaltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde übergegangen. Die nach Abzug der Inſtandhaltungs⸗ koſten verbleibenden Zinſen (etwa 108 ℳ) gelangen wie bisher be⸗ ſtimmungsgemäß zur Verteilung.“) Höhneſches Vermächtnis In ſeinem Teſtament vom 23. Ok⸗ tober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg 1500 ℳ unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährende Verpflichtung übernimmt, die auf dem hieſigen alten Kirchhofe befindliche Familien⸗Grabſtätte in freundlichem Zuſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Totengräber jahrlich 3 ℳ erhalten, wenn von ihm die Grabſtätten in ſaubergepflegtem Zuſtande erhalten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom 20. Mai 1882 das Ver⸗ mächtnis an und unter dem Namen Höhneſches Vermächtnis in ihre Ver⸗ waltung. Der Betrag von 30 ℳ wurde zunächſt alljährlich an den Toten⸗ gräber gezahlt. Nachdem die Witwe Höhne durch Schreiben vom 19. April 1884 mitgeteilt, daß ſie, ſo lange ſie lebe, die Koſten für die Pflege der Grabſtelle ſelbſt übernehmen würde, wurden die Zahlungen ſtädtiſcherſeits mit 1884 eingeſtellt. Die auflaufenden Zinſen ſind ſeitdem zum Kapital ge⸗ ſchlagen worden, ſodaß dies z. Zt. rund 3046 ℳ beträgt. Schuhmacher⸗Stiftung. In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fraulein Marie Catharine Wilhelmine Schuh⸗ macher dem hieſigen Armenfonds die Summe von 4000 Talern mit der Maßgabe legiert, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revennen von 2000 Talern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und % Das Stiftungskapital hat bis zum Jahre 1906 durch Zuſchreibung der halben jährlichen Zinserträgniſſe eine Hehe von rund 5400 ℳ mit einem Zinsertrage von jährlich 217 ℳ erreicht. 1 e ,