94 Stiftungen. Unterhalt zu verteilen, die Revenuen der übrigen 2000 Taler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadt⸗ pflegekindern in der Kindererziehungs⸗ 4 zu Strausberg zu verwenden ind. Die z. Zt. 484 Mark jährlich be⸗ tragenden Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz Carl⸗ Stiftung jährlich 270 Mark gezahlt werden und der Reſt von 214 Mark beſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Verteilung gelangt. Von der Unter⸗ bringung von Kindern in Strausberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich ver⸗ änderten Verhältniſſe Abſtand ge⸗ nommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſenhauſe Luiſen⸗Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz Carl⸗ Stiftung an deſſen Stelle getreten. Kaiſer Wilhelm⸗BVermüchtnis. Der hochſelige Kaiſer Wilhelm l. hat in einem Codizill vom 19. Juli 1882 der Stadt Charlottenburg 25 000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗Stiftungen für Arme vermacht. Nachdem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Legats erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landes⸗ herrliche Genehmigung zur Annahme erteilt war, erfolgte unterm 4. März 1889 die Zahlung des Betrages, der ſeither unſer dem Namen „Kaiſer Wilhelm⸗Vermächtnis“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den erſparten Zinſen z. Zt. rund 26166 Mark mit einem Zinsertrag von rund 1050 Mark. Aus den Zinſen werden hilfs⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Ge⸗ ſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 Mark bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Monaten keine Unterſtützungen aus ſtädtiſchen Fonds erhalten haben. Schulzeſches Vermüchtnis. Dieſes Vermächtnis von 300 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſtehen rund 12 Mark Zinſen zur Verfügung. Daunſches Bermächtnis. Dieſes Vermächtnis von 1634 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſtehen rund 66 Mark Zinſen zur Ver⸗ fügung. Weißeſches Vermächtnis. Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1885 der Stadtgemeinde ein Vermächt⸗ nis von 1500 Mark ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ord⸗ nung gehalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Verteilung kommen. Das Vermächtnis iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 5 Mark, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde gezahlt werden, am 19. September I. bis auf weiteres rund 55 Mart auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Verteilung. Von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stiftungen. Die am 6. April 1889 verſtorbene verwitwete Frau Franziska von Platen geb. von Lentzcke hat durch Teſtament vom 29. Mai 1888 und Nachtrag hier⸗ zu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗ erbin unter der Bedingung ernannt,