Stiftungen. 95 daß alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zufällt und worüber nicht im beſonderen verfügt iſt, zu mildtätigen Zwecken, u Linderung der Not und Armut ilfsbedürftiger Mitbürger verwendet werden ſoll. Den Beſtimmungen des Teſtaments gemäß ſind folgende 4 Stiftungen ge⸗ bildet worden: 1. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stif⸗ tung I1. Zur Verteilung kommen alljährlich am 28. Mai zu gleichen Teilen an die Einwohner des Bürgerhoſpitals die Zinſen von rund 4040 Mark 162 Mark. I1I. von Platenſches Vermächtnis. Die Zinſen eines Kapitals von rund 19591 Mark werden zur Unter⸗ ſtützung bedürftiger aus dem ſtädtiſchen Krankenhauſe ent⸗ laſſener, würdiger und bedürftiger Perſonen behufs Fortſetzung und Förderung ihrer vollſtändigen Ge⸗ neſung, ſowie als Unterſtützung zur Begründung eines neuen Er⸗ werbes auf Vorſchlag der Kranken⸗ haus⸗Verwaltung verwendet. 1II. von Platen und von Lentzcke⸗ Stiftung II. Zu dieſer Stiftung gehört nach Verkauf des urſprüng⸗ lichen Hausgrundſtückes Bismarck Straße 113 an die Stadtgemeinde behufs Verbreiterung dieſer Straße das Hausgrundſtück Lützower Straße 3. Dieſes Haus iſt dazu eingerichtet, um ſechs unverheirate⸗ ten, unbeſcholtenen und unbe⸗ mittelten Damen, welche nicht unter vierzig Jahre alt ſein dürfen, eine zinsfreie Wohnung von je zwei Zimmern und je einer Kuche zu bieten. Die aufzunehmenden Damen ſollen adliger Abkunft ſein. Finden ſich Damen aus der Familie der Stifterin oder deren verſtorbenen Gatten, ſo haben dieſe das Vorrecht Dieſer Stiftung hat die Erb⸗ laſſerin ferner ein Kapital von 35 000 Mark überwieſen, aus deſſen Zinſen die Reparaturen und Laften des Grundſtückes zu be⸗ ſtreiten ſind, und an jede der in das Stift aufgenommenen Damen ein jährliches Beneſtzium von 250 Mark zu zahlen iſt. Das Kapital beträat z. Zt. rund 51325 Mart. IV. von Platenſche Erbſchaft. Das Vermögen dieſes Stiftungszweiges beträgt z. Zt. rund 95459 Mark. Die Zinſen hiervon werden zur Unterſtützung für hilfsbedürftige Perſonen oder Familien, welche in den letzten 6 Monaten keine Unterſtützung aus Armenfonds erhalten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin entſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer über⸗ nommen. Chriſt⸗Stiftung. Die verwitwete Frau Stadtrat Chriſt, Marie Magdalene, geborene Butz. hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charloitenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Vermächtniſſe nicht erſchöpft wird, unter den Namen Robert und Marie Chriſt ſche Stiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſo weit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus einem Kapital von 1405 ℳ und dem Reſtaurationsgrundſtück „Tiergarten⸗ hof“, Berliner Straße 1 und 2, das vermietet iſt und bringt z Zt. einen Reinertrag von 26 500 Mark. Dieſer Betrag und die Zinſen des Kapitals werden dem Krankenhaus⸗Etat zu⸗ eführt, wofür Freibetten zur Ver⸗ 4 4 geſtellt werden. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber ur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer imſtande ſind, durch den naener Arzt und den Krankenhausoberinſpek⸗