96 Stiftungen. tor unter Aufficht der Krankenhaus⸗ Deputation. von Platenſches Vermächtnis ſiehe unter II. von Platen'ſches Legat ſiehe unter I. Wilhelm Auguſta⸗Stiftung. Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hatte die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10400 Mark eine Wilhelm Auguſta⸗Stiftung begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25jährigen Re⸗ gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10 000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatsjahres 1896/97 ein Stiftungsfonds von rund 25400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſollten am 11. Juni j JI auf Vor⸗ ſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemeindebeſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt werden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöhtworden, ſodaß jetzt rund 50000 Mark Stif⸗ tungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen kommen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weibliche Perſonen zur Ver⸗ teilung. Bethgeſche Stiftung. Durch Erbvertrag der verwitweten Geheimen Hofrätin Bethge, Johanna Friederike Philippine geb. Matthias und deren Tochter Charlotte Mathilde Bethge vom 17. April 1851 iſt der Stadtgemeinde Charlottenburg der Be⸗ trag von 11 449,40 Mark zugefallen, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß zur Unterſtützung von bedürftigen Lehrern und Lehrerinnen verwendet werden. Dr. Wilhelm Cohnſches Legat. Der Stadtälteſte Dr. Wilhelm Cohn hat durch Teſtament vom 16. Februar 1891 der Stadtgemeinde den Betrag von 2000 Mark vermacht, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß als Stipendium für einen beſonders gut beanlagten Knaben, der die erſte Klaſſe einer hieſigen Volksſchule verlaſſen hat, ohne Unterſchied der Konfeſſion, ver⸗ wendet werden. Dispoſitionsfonds des Magiſtrats. Der in den 30 er Jahren von dem Bürgermeiſter Trautſchold aus be⸗ ſonderen milderen Beiträgen, Geſchenken und anderen Zuwendungen gegründete Dispoſitionsfonds des Magiſtrats dient dazu, alten hilfsbedürftigen und wür⸗ digen Bürgern Unterſtützungen zu ge⸗ währen. Über die Verteilung der Er⸗ trägniſſe wird vom Magiſtrat direkt Beſtimmung getroffen. Eine Urkunde über die Einrichtung des Fonds iſt nicht vorhanden. Weiherſches Legat. Von dem ehemaligen Ratmann Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Kämmerei⸗ kaſſe 200 Reichstaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſtamentariſchen Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitglieder zu gleichen Teilen verteilt werden ſollen. Das Legat iſt durch anderweite Zuwendungen ver⸗ ſtärkt worden. Die Verteilung der Zinſen erfolgt alljährlich im Dezember. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stiftung II. Siehe unter III. von Platenſche Erbſchaft. Siehe unter IV. Unterſtützungsfonds der Feuerwehr. Der Fonds iſt von der Stadtgemeinde begründet zu außerordentlichen Zu⸗ wendungen an die Mannſchaften der Feuerwehr und deren Hinterbliebene.