Stiftungen. 97 Dem Fonds fließen zu die Ver⸗ . welche für die amtliche ätigkeit dienſtfreier Feuerwehrmann⸗ ſchaften von Privaten gezahlt werden, etwaige ohne beſtimmten Verwendungs⸗ zweck eingehende Schenkungen und die von den Mannſchaften zu zahlenden Strafgelder. Dieſe Verfügung über die Zinſen des Fonds iſt durch Gem.⸗Beſchluß v. 97 der Feuerlöſch⸗Deputation übertragen. Vorſpannfonds. Bis zum Jahre 1872 erfolgten die Vorſpannleiſtungen für militäriſche Zwecke durch die Befitzer von Zugtieren. Dieſe Einrichtung führte jedoch zu unzuträglichkeiten mancherlei Art. Infolgedeſſen entſchloß man ſich, die Geſtellung des Vorſpanns ver⸗ traglich zu vergeben. Durch private Vereinbarungen mit dem Leiſtungs⸗ pflichtigen — mit Ausnahme der Pferdebahngeſellſchaften, welche eine ſolche ablehnten — gelangten aber zur Deckung der etwa entſtehenden Mehrkoſten gegen die von der Militär⸗ verwaltung gewährten Vergütungsſätze beſtimmte Beiträge für das Pferd und Jahr zur Hebung. Aus den Über⸗ ſchüſſen bildete man den Vorſpann⸗ fonds, deſſen Beſtand zinsbar angelegt wurde. Mit dem Jahr 1890 hörte die Beitragsleiſtung auf, da der Fonds eine derartige Höhe erreicht hatte, um allein durch ſeine Erträgniſſe die ent⸗ ſtehenden Mehrkoſten vorausſichtlich noch auf eine lange Reihe von Jahren decken zu können. Charlottenburger Acker⸗Kommune. Der zinsbar n Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge⸗ floſſenen Einnahmen an Jagdpacht⸗ geldern, Erlös für verkaufte, der Ackergemeinſchaft gehörigen Wege⸗ und Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu feiſtenden Aufwendungen wie Lohn für einen Feldhüter, Koſten für Graben⸗ Räumung uſw. beſtritten. Lützower Acker⸗Kommune. Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackerkommune gehörenden Einzelbeſitzer. Die Lützower Acker⸗ kommune löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Acker⸗ gemeinſchaft zu leiſtendenAufwendungen beſtritten. Jorad'ſcher Leibrentenfonds. Der ehemalige Kanzliſt Jorad, welcher als Waiſenknabe auf Koſten der Stadt erzogen und auch ſonſt aus ſtädtiſchen Mitteln unterſtützt worden iſt, hat im Jahre 1855 ſein aus 600 Thalern beſtehendes Vermögen der Stadtgemeinde Charlottenburg mit der Maßgabe übereignet, daß er für ſeine Lebenszeit ſich den Zinsgenuß desſelben vorbehalten hat. Das Kapital iſt durch ſpäteren Ankauf von Wert⸗ papieren auf 1903 Mark 05 Pfg. angewachſen. Jorad iſt im Jahre 1889 geſtorben. Auf Grund des Gem.⸗Beſchl. vom 28. Mai/5. Juni desſ. Is. werden die Zinſen bis auf weiteres an die in hilfsbedürftiger Lage befindlichenHinter⸗ bliebenen gezahlt. Wilhelm und Bianca Kayſer⸗Stiftung. Durch Erbvertrag zwiſchen dem Hüttenbeſitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau Ulrike Eleonore Iſabella Bianca Kaiſer geb. Leſſing iſt die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur Erbin des nach Abzug von verſchiedenen Vermächtniſſen ver⸗ bleibenden Vermögens mit der Maß⸗ gabe eingeſetzt worden, daß nach dem