Stiftungen. 99 Infolge einer Miniſterialverfügung vom Auguſt 1896 iſt das bis dahin beſtandene Kuratorium aufgelöſt und das Stiftungsvermögen vom 1. Januar 1897 ab an die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur eigenen Verwaltung übertragen. Das Stiftungsvermögen darf mit dem übrigen ſtädtiſchen Ver⸗ mögen nicht vermiſcht werden, ſondern muß innerhalb desſelben als ſelbſt⸗ ſtändiger Stiftungsfonds erhalten bleiben. Das abgeſehen von dem an⸗ gegebenen Verwendungszweck laftenfreie Stiftungsvermögen beſteht aus: 1. dem 857 qm großen Grundſtück Orangenſtraße 11, 2. den drei in Abt. vI bezw. vIa des Bebauungsplanes belegenen unbebauten Acker⸗ und Wieſen⸗ grundſtücken im Geſamtflächen⸗ inhalte von 1 ha 63 a 70 am, 3. dem — aus dem Verkauf einiger Landparzellen und Verwaltungs⸗ überſchüſſen angeſammelten Barvermägen von 6454,48 Mk. Bramer⸗Stiftung. Die im Juli 1897 verſtorbene Frau Juſtizrat Poppe geb. Bramer hat in ihrem Teſtamente der Stadtgemeinde ein Vermächtnis von 25 000 Mk. zur Verwaltung als Bramer⸗Stiftung aus⸗ geſetzt, deſſen Zinſen in Teilbeträgen von mindeſtens 10 Mk. jährlich am Todestage ihres Vaters, den 24. Juni, an arme, kranke Perſonen verteilt werden ſollen. Die Verteilung der Zinſen erfolgt alljährlich am 24. Juni auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſion, aber in Be⸗ trägen von mindeſtens 50 Mk., als Beihilfen zu einer von ärztlicher Seite für notwendig erachteten Luft⸗ oder Badekur an bedürftige, hier ortsange⸗ hörige Perſonen, die in dem laufenden Kalenderjahre keine bare Armen⸗Unter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln er⸗ halten haben. Hackenſchmidtſches Vermüchtnis. Die am 2. Januar 1898 verſtorbene Schulvorſteherin Fräulein Louiſe Hackenſchmidt hat in ihrem Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗ Kommiſſion“ in Charlottenburg ein Vermächtnis von 600 Mk. mit der Beſtimmung ausgeſetzt, daß das Kapital zinsbar angelegt, und der Zinsertrag 4 2 zum Ankauf von Holz für verſchämte Arme verwendet werden ſoll. Das Vermächtnis iſt in einem Spar⸗ kaſſenbuche angelegt. Die Zinſen ſollen jährlich im Oktober an zwei verſchämte Arme zur Verteilung kommen. Fritſche⸗Stiftung. In Anbetracht der hohen Verdienſte, welche ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Charlottenburgs erworben hat und zum dauernden An⸗ denken an ihn iſt durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 25./31. Jannar 1900 mit einem Kapital von 50 000Mk. eine Fritſche⸗Stiftung begründet. mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. Das Stiftungs⸗ kapital iſt inzwiſchen durch ander⸗ weite private Zuwendungen um 4000 Mark und aus ſtädtiſchen Mitteln an⸗ läßlich des zweihundertjährigen Be⸗ ſtehens der Stadt Charlottenburg um 50000 Mk. zufolge Gemeindebeſchluſſes vom 27. 4./3. 5. 1905 erhöht worden. Vermüchtnis des Barons George Kill⸗Mar. Der am 1. Auguſt 1887 verſtorbene Baron George Kill⸗Mar hat der Stadt⸗ Lananer Charlottenburg ein nach dem ode der Univerſalerbin, des Fräuleins Ida von Blücher, zahlbares Kapital von 100000 Mark vermacht. Am 26. Auguſt 1900 verſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungskapital von 100000 Mark wurde am 11. De⸗ zember 1900 an die Stadtgemeinde gezahlt. Die Zinſen dieſes Kapitals gelangen alljährlich zur Verteilung, und