100 zwar werden aus denſelben ganz mittel⸗ loſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Männer mit Unterſtützungen von 50 bis 150 Mark bedacht. Vorausſetzung iſt, daß die Betreffenden nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind. Chriſtian Otto⸗Stiftung. Der am 24. März 1900 zu Char⸗ lottenburg verſtorbene Rentner Chriſtian Karl Otto hat in ſeinem Teſtament die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Univerſalerbin eingeſetzt und beſtimmt, daß aus der nach Abzug der ausge⸗ ſetzten Vermächtniſſe verbleibenden Erbſchaft eine „Chriſtian Otto⸗Stif⸗ tung“ errichtet und von dem Magiſtrat in ſeine Verwaltung genommen werden ſoll. Aus den Zinſen ſoll jährlich ſolchen Kaufleuten und Gewerbetreibenden mittleren Standes, die durch Krankheit in unverſchuldetes Unglück oder Ver⸗ mögensverfall geraten ſind, zeitweiſe oder je nach Lage des Falles eine einmalige Unterſtützung gewährt werden, die ſie vor ſchlimmſter Not ſchützt und ihnen die Möglichkeit an die Hand gibt, ihre Gewerbe oder ihre Stellung in beſcheidener Weiſe fortzuſetzen oder zu erneuern. Nach Abzug der Vermächtniſſe und einer den Seitenverwandten des Erblaſſers zu gewährenden Abfindungs⸗ ſumme iſt ein Kapitalbetrag von rund 88 000 Mark verblieben, das z. 3t. rund 89300 Mark beträgt. Von dem Zinsertrage von z. 3t. rund 3584 Mark fommt zunächſt eine im Teſtament ausgeſetzte lebenslängliche Rente von 1200 Mark jährlich in Abzug, ſo daß . Zt. rund 2384 Mark jährlich zur erwendung im Sinne des Erblaſſers verfügbar ſind. Anträge auf Bewilligung von Unter⸗ ſtützungen aus der Chriſtian Otto⸗ Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo mit den Mitteln der öffentlichen Armenpflege und der ſonſt vorhandenen Stiftungen die erforderliche ausgiebige Stiftungen. und nachhaltige Hilfe nicht gewährt werden kann. Vermächtnis der Geſchwiſter Moſer. Durch Erbvertrag vom 28. Ok⸗ tober 1882 haben die Geſchwiſter Moſer: Witwe Agnes Auguſte Pauline Kap⸗ hengſt geb. Moſer, Mathilde Amalie Caroline Moſer und Hermann Ludwig Edmund Moſer die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Erbin ihres nach Abzug von verſchiedenen Vermächtniſſen verbleibenden Vermögens eingeſetzt. Nach dem am 19. März 1901 erfolgten Tode des zuletzt verſtorbenen Fräuleins Mathilde Moſer iſt nach Abzug der Vermächtniſſe ein Kapital von rund 9227 Mark verblieben. Aus den Zinſen, die z. 3t. rund 370 Mark betragen, werden nach dem Wunſche der Erblaſſer zunächſt ihre Gräber gepflegt und ſodann zwei ver⸗ armten oder durch Krankheit erwerbs⸗ unfähig gewordenen Charlottenburger Bürgern oder Bürgerwitwen Unter⸗ ſtützungen von je 120 bis 150 Mark gewährt. Der Reſt wird für Kinder unbemittelter, in Charlottenburg wohn⸗ hafter Eltern zu Schulunterricht oder Anſchaffung nötiger Schulbücher ver⸗ wendet. Helene Ring⸗Stiftung. Herr Stadtverordneter Louis Ring hat der Stadtgemeinde ein Kapital von 20 000 Mk. überwieſen und er⸗ ſucht, dieſen Betrag als eine „Helene Ring⸗ Stiftung“ in Verwaltung zu nehmen. Die Zinſen werden je zur Hälfte zu Unterſtützungen begabter Volksſchüler Charlottenburgs, deren Eltern dazu unvermögend ſind, zur Ergreifung eines ihren Fähigkeiten an⸗ ger Aget Berufs und zur Bekämpfung er Tuberkuloſe, durch Unterſtützungen von Perſonen, die nicht die Armen⸗ pflege in Anſpruch nehmen (durch Ge⸗ währung von Betten, Stärkungsmitteln, Mietszuſchüſſen und ähnlichen) ver⸗ wendet werden. Die Verwendung ſteht dem Dezer⸗ nenten der Armenverwaltung zu.