R R e u 2— es — * 6 5 * Stiftungen. aber bis zum Tode der Witwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Witwe hat von dieſer Befugnis Gebrauch gemacht und, nachdem die Stadtgemeinde ſich zur Annahme des Vermächtniſſes bereit erklärt hatte, am 6. Januar 1879 die 3000 Mark ausgezahlt, die unter dem Namen Bramerſches Vermächtnis in Verwaltung genommen und zinsbar angelegt worden find. Nachdem im Jahre 1897 auch die Tochter der be⸗ reits früher verſtorbenen Mutter im Tode gefolgt iſt, iſt die Verpflichtung zur Unterhaltung des Erobegräbniſſes auf die Stadtgemeinde übergegangen. Die nach Abzug der Inſtandhaltungs⸗ koſten verbleibenden Zinſen (etwa 107 ℳ ) gelangen wie visher beſtim⸗ mungsgemäß zur Verteilung.“) Höhneſches Vermächtnis. In ſeinem Teſtament vom 23. Ok⸗ tober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg 1500 ℳd unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährende Verpflichtung übernimmt, die auf dem hieſigen alten Kirchhofe befindliche Familien⸗Grabſtätte in freundlichem Zuſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Totengräber jährlich 30 ℳ erhalten, wenn von ihm die Grabſtätten in ſauber⸗ gepflegtem Zuſtande erhalten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom 20. Mai 1882 das Ver⸗ mächinis an und uner dem Namen Höhneſches Vermächtnis in ihre Verwaltung. Der Betrag von 30 ℳ wurde zunächſt alljährlich an den Toten⸗ gräber gezahlt. Nachdem die Witwe Höhne durch Schreiben vom 19. April 1884 mitgeteilt, daß ſie, ſo lange ſie lebe, die Koſten für die Pflege der Grabſtelle ſelbſt übernehmen würde, wurden die Zahlungen ſtädtiſcherſeits ) Das Stiftungskapital hat bis zum Jahre 1907 durch Zuſchreibung der halben jährlichen Zinserträgniſſe eine Höhe von rund 5529 ℳ mit en Zinsertrage von jährlich 215 ℳ erreicht. 99 mit 1884 eingeſtellt. Die auflaufenden Zinſen ſind ſeitdem zum Kapital ge⸗ ſchlagen worden, ſo daß dies z. Zt. rund 3167 ℳ beträgt. Schuhmacher⸗Stiftung. In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fräulein Marie Catharine Wilhelmine Schuh⸗ macher dem hieſigen Armenfonds die Summe von 4000 Talern mit der Maßgabe legiert, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revenuen von 2000 Talern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu verteilen, die Revenuen der übrigen 2000 Taler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadt⸗ pflegekindern in der Kindererziehungs⸗ Anſtalt zu Strausberg zu verwenden ſind. Die z. Zt. 470 Mark jährlich be⸗ tragenden Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz⸗ Carl⸗ Stiftung jährlich 270 Mark gezahlt werden und der Reſt von 200 Mark beſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Verteilung gelangt. Von der Unter⸗ bringung von Kindern in Strausberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich ver⸗ änderten Verhältniſſe Abſtand ge⸗ nommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſenhauſe Luiſen⸗Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz Carl⸗ Stiftung an deſſen Stelle getreten. Kaiſer Wilhelm⸗Vermüchtnis. Der hochſelige Kaiſer Wilhelm lI. hat in einem Kodizill vom 19. Juli 1882 der Stadt Charlottenburg 25 000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗Stiftungen für Arme vermacht. Nachdem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Legats erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landes⸗ herrliche Genehmigung zur Annahme erteilt war, erfolgte unterm 4. März