100 1889 die Zahlung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer Wilhelm⸗Vermächtnis“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den erſparten Zinſen z. Zt. rund 26 181 Mark mit einem Zinsertrag von rund 1022 Mark, Aus den Zinſen werden hilfs⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Ge⸗ ſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 Mark bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Monaten keine Unterſtützungen aus ſtädtiſchen Fonds erhalten haven. Schulzeſches Vermüchtnis. Dieſes Vermächtnis von 300 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſtehen rund 12 Mark Zinſen zur Verfügung. Dannſches Vermüchtnis. Dieſes Vermächtnis von 1634 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. 3. Zt. ſtehen rund 64 Mark Zinſen zur Ver⸗ fügung. Weißeſches Vermächtnis. Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1885 der Stadtgemeinde ein Vermäch⸗ nis von 1500 Mark ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ord⸗ nung gehalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Verteilung kommen. Das Vermächtnis iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ Lendn gelangt. Den letztwilligen eſtimmungen gemäß kommen nach Stiftungen. Abzug von 5 Mark, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinoe gezahlt werden, am 19. September j. I. bis auf weiteres rund 54 Mark auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Verteilung. Von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stiftungen Die am 6. April 1889 verſtorbene verwitwete Frau Franziska von Platen geb. von Lentzcke hat durch Teſtament vom 29. Mai 1888 und Nachtrag hier⸗ zu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗ erbin unter der Bedingung ernannt. daß alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zufällt und worüber nicht im beſonderen verfügt iſt, zu mildtätigen Zwecken, zur Linderung der Not und Armut hilfsbedürftiger Mitbürger verwendet werden ſoll. Den Beſtimmungen des Teſtament⸗ gemäß ſind folgende 4 Stiftungen ge⸗ bildet worden: I. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stif⸗ tung 1. Zur Verteilung kommen alljahrlich am 28. Mai zu gleichen Teilen an die Einwohner des Bürgeryoſpitals die Zinſen von rund 4040 Mk., rund 157 Mt. II. von Platenſches Vermächtnis. Die Zinſen eines Kapitals von rund 19591 Mark werden zur Unter ſtützung bedürftiger, aus dem ſtädtiſchen Krankenhauſe ent⸗ laſſener, würdiger und bedürftiger Perſonen behufs Fortſetzung und Förderung ihrer vollſtändigen Ge⸗ neſung, ſowie als Unterſtützung zur Begründung eines neuen Er⸗ werbes auf Vorſchlag der Kranken⸗ haus⸗Verwaltung verwendet. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftung II. Zu dieſer Stiftung gehört nach Verkauf des urſprüng⸗ lichen Hausgrundſtückes Bismarck⸗ Straße 113 an die Stadtgemeinde behufs Verbreiterung dieſer Straß das Hausgrundſtück Lützower Straße 3. Dieſes Haus iſt dazu eingerichtet, um ſechs unwerheirate⸗ III.