Stiftungen. ten, unbeſcholtenen und unbe⸗ mittelten Damen, welche nicht unter vierzig Jahre alt ſein dürfen, eine zinsfreie Wohnung von je zwei Zimmern und je einer Küche „zu bieten. Die aufzunehmenden Damen ſollen adliger Abkunft ſein. Finden ſich Damen aus der Familie der Stifterin oder deren verſtorbenen Gatten, ſo haben dieſe das Vorrecht. Dieſer Stiftung hat die Erb⸗ laſſerin ferner ein Kapital von 35000 Mark überwieſen, aus deſſen Zinſen die Reparaturen und Laſten des Grundſtückes zu be⸗ ſtreiten ſind, und an jede der in das Stift aufgenommenen Damen ein jährliches Beneſtzium von 250 Mark zu zahlen iſt Das Kapital beträgt z. Zt. rund 51794 Mark. IV. von Platenſche Erbſchaft. Das Vermögen dieſes Stiftungszweiges beträgt z. Zt. rund 95 459 Mark. Die Zinſen hiervon werden zur Unterſtützung für hilfsbedürftige Perſonen oder Familien, welche in den letzten 6 Monaten keine Unterſtützung aus Armenfonds erhalten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin entſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer über⸗ nommen. Chriſt⸗Stiftung. Die verwitwete Frau Stadtrat Chriſt, Marie Magdalene, geborene Butz, hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der Nachlaß. ſoweit er durch Vermächtniſſe nicht erſchöpft wird, unter den Namen Robert und Marie Chriſtſche⸗Stiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſo weit als möglich Freibetten begründet werden. 101 Der Nachlaß beſteht aus einem Kapital von 1405 ℳ, und dem Reſtaurationsgrundſtück „Tiergarten⸗ hof“, Berliner Straße 1 und 2, das vermietet iſt und bringt z. Zt. einen Reinertrag von 26 500 Mark. Dieſer Betrag und die Zinſen des Kapitals werden dem Krankenhaus⸗ Etat zu⸗ geführt, wofür Freibetten zur Ver⸗ fügung geſtellt werden. Die Bewilligung eines Freibettes er⸗ folgt für Perſonen, die die Armenpflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer im⸗ ſtande ſind, durch den dirigierenden Arzt und den Krankenhausoberinſpektor unter Aufſicht der Krankenhaus⸗Depu⸗ tation. von Platenſches Vermüchtnis ſiehe unter II. von Platenſches Legat ſiehe unter I. Wilhelm Auguſta⸗Stiftung. Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hatie die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10400 Mark eine Wilhelm⸗ Auguſta⸗Stiftung begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25jährigen Re⸗ gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatjahres 1896/7 ein Stiftungsfonds von rund 25 400 Mark vorhanden war. Aus den Ziuſen ſollten am 11. Juni j I. auf Vor⸗ ſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemeindebeſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt werden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht worden, ſo daß jetzt rund 50000 Mark Stif⸗ tungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen kommen nunmehr alljährlich am