Stiftungen. Mit dem Jahr 1890 hörte die Beitragsleiſtung auf, da der Fonds eine derartige Höhe erreicht hatte, um allein durch ſeine Erträgniſſe die ent⸗ ſtehenden Mehrkoſten vorausſichtlich noch auf eine lange Reihe von Jahren decken zu können. Charlottenburger Acker Kommune. Der zinsbar angelegte Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge⸗ floſſenen Ein nahmen an Jagdpacht⸗ geldern, Erl ös für verkaufte, der Acker⸗ gemeinſchaft gehörigen Wege⸗ und Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen wie Lohn für einen Feldhüter, Koſten für Graben⸗ Räumung uſw. beſtritten. Lützower Acker⸗Kommune. Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackerkommune gehörenden Einzelbeſitzer. Die Lützower Acker⸗ kommune l öſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Acker⸗ gemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen beſtritten. Joradſcher Leibrentenfonds. Der ehemalige Kanzliſt Jorad, welcher als Waiſenknabe auf Koſten der Stadt erzogen und auch ſonſt aus ſädtiſchen Mitteln unterſtützt worden iſt, hat im Jahre 1855 ſein aus 600 Talern beſtehendes Vermögen der Stadtgemeinde Charlottenburg mit der Maßgabe übereignet, daß er für ſeine Lebenszeit ſich den Zinsgenuß desſelben vorbehalten hat. Das Kapital iſt durch ſpäteren Ankauf von Wert⸗ papieren auf 1903 Mark 95 Pfg. angewachſen. Jorad iſt im Jahre 1889 geſtorben. Auf Grund des Gem. Beſchl. 103 vom 28. Mai bis 5. Juni desſ. Is. werden die Zinſen bis auf weiteres an die in hilfsbedürftiger Lage befindlichen Hin⸗ terbliebenen gezahlt. Wilhelm und Bianca Kayſer⸗Stiftung. Durch Erbvertraa zwiſchen dem Hüttenbefitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau Ulrike Eleonore Iſabella Bianca Kayſer geb. Leſſing iſt die Stadtgemeinde Char⸗ lotienburg zur Erbin des nach Abzug von verſchiedenen Vermächtniſſen ver⸗ bleibenden Vermögens mit der Maß⸗ gabe eingeſetzt worden, daß nach dem Tode des Ehemannes die Stadt⸗ gemeinde in den Genuß der Erbſchaft tritt, jedoch der überlebenden Ehefrau bis zu deren Tode eine fährliche Renie von 20 000 ℳ zu zahlen hat. Die etwa noch weiter aufkommenden Zinſen ſollen zur Unterſtützung für bedürftige kinderreiche Familien ver⸗ wendet werden. In erſter Linie ſollen hierbei ſolche berückfichtigt werden, di in den Dienſten des Erblaſſers ge⸗ ſtanden haben und aus ihnen nicht etwa wegen ſchlechter Führung ent⸗ laſſen ſind. Für 1907 ſind rund 345 Mark zu Unterſtützungen verfügbar. Stipendienfonds der höheren Lehr⸗ anſtalten. Der Magiſtrat und die Stadtver⸗ ordneten von Charlottenburg haben im Jahre 1896 zur Unterſtützung ehe⸗ maliger Zöglinge des ſtädtiſchen Real⸗ gymnaſiums und der Oberrealſchule während der akademiſchen Ausbildung ein Stipendium nach folgenden Be⸗ ſtimmungen geſtiftet: 1. Die Smipendien von je 400 Mark können jährlich an je einen Abiturienten des Realgymnaſiums und der Oberrealſchule zur Aus⸗ zahlung gelangen und in 1%jähr⸗ lichen Beträgen bei der Siadt⸗ Hauptkaſſe der Stadt Charlotten⸗ burg an den Quartalserſten erhoben werden. — Die Teilung eines Stipendiums iſt geſtattet.