Stiftungen. der Armen⸗Kommiſſion, aber in Be⸗ trägen von mindeſtens 50 Mk., als Beihilfen zu einer von ärztlicher Seite für notwendig erachteten Luft⸗ oder Badekur an bedürftige, hier ortsange⸗ hörige Perſonen, die in dem laufenden Kalenderjahre keine bare Armen⸗Unter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln er⸗ halten haben. Hackenſchmidtſches Vermächtnis. Die am 2. Januar 1898 verſtorbene Schulvorſteherin Fräulein Louiſe Hackenſchmidt hat in ihrem Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗ Kommiſſion“ in Charlottenburg ein Vermächinis von 600 Mk. mit der Beſtimmung ausgeſetzt, daß das Kapital zinsbar angelegt, und der Zinsertrag alljährlich zum Ankauf von Holz für verſchämte Arme verwendet werden ſoll. Das Vermächtnis iſt in einem Spar⸗ kaſſenbuche angelegt. Die Zinſen ſollen jährlich im Oktober an zwei verſchämte Arme zur Verteilung kommen. Fritſche⸗Stiftung. In Anbetracht der hohen Verdienſte, welche ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Cyarlottenburgs erworben hat und zum dauernden An⸗ denken an ihn iſt durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 25./31. Jannar 1900 mit einem Kapital von 50000 Mk. eine Fritſche⸗Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. Das Stifmngs⸗ kapital iſt inzwiſchen durch ander⸗ weite private guwernecen um 4000 Mark und aus ſtädtiſchen Mitteln an⸗ läßlich des zweihundertjährigen Be⸗ ſtehens der Stadt Charlottenburg um 50000 Mk. zufolge Gemeindebeſchluſſes vom 27. 4./3. 5. 1905 erhöht worden. 105 Vermächtnis des Barons George Kill⸗Mar. Der am 1. Auguſt 1887 verſtorbene Baron George Kill⸗Mar hat der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der Univerſalerbin, des Fräuleins Ida von Blücher, zahlbares Kapital von 100000 Mark vermacht. Am 26. Auguſt 1900 verſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungskapital von 100 000 Mark wurde an 11. De⸗ zember 1900 an die Stadtgemeinde gezahlt. Die Zinſen dieſes Kapitals gelangen alljährlich zur Verteilung. und zwar werden aus denſelben ganz mittel⸗ loſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Männer mit Unterſtützungen von 50 bis 150 Mark bedacht. Vorausſetzung iſt, daß die Betreffenden nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind. Chriſtian⸗Otto⸗Stiftung. Der am 24. März 1900 zu Char⸗ lottenburg verſtorbene Rentner Chriſtian Karl Otto hat in ſeinem Teſtament die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Univerſalerbin eingeſetzt und beſtimmt, daß aus der nach Abzug der ausge⸗ ſetzten Vermächtniſſe verbleibenden Erbſchaft eine „Chriſtian⸗ Otto⸗Stif⸗ tung“ errichtet und von dem Magiſtrat in ſeine Verwaltung genommen werden ſoll. Aus den Zinſen ſoll jährlich ſolchen Kaufleuten und Gewerbetreibenden mittleren Standes, die durch Krankheit in umwerſchuldetes Unglück oder Ver⸗ mögensverfall geraten ſind, zeitweiſe oder je nach Lage des Falles eine einmalige Unterſtützung gewährt werden, die ſie vor ſchlimmſter Nol ſchützt und ihnen die Möglichkeit an die Hand gibt, ihr Gewerbe oder ihre Stellung in beſcheidener Weiſe fortzuſetzen oder zu erneuern. Nach Abzug der Vermächtniſſe und einer den Seitenverwandten des Erblaſſers zu gewährenden Abfindungs⸗ ſumme iſt ein Kapitalbetrag von rund 88000 Mark verblieben, das z. 3t. rund 89299 Mark beträgt. Von dem