((GG6smnn 106 Zinsertrage von z. Zt. rund 3486 Mark kommt zunächſt eine im Teſtament ausgeſetzte lebenslängliche Rente von 1200 Mark jährlich in Abzug, ſo daß z. Zt. rund 2286 Mark jährlich zur Verwendung im Sinne des Erblaſſers verfügbar find. Anträge auf Bewilligung von Unter⸗ ſtützungen aus der Chriſtian⸗ Otto⸗ Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo mit den Mitteln der öffentlichen Armenpflege und der ſonſt vorhandenen Stiftungen die erforderliche ausgiebige und nachhaltige Hilfe nicht gewährt werden kann. Vermächtnis der Geſchwiſter Moſer. Durch Erbvertrag vom 28. Ok⸗ tober 1882 haben die Geſchwiſter Moſer: Witwe Agnes Auguſte Pauline Kap⸗ hengſt geb. Moſer, Mathilde Amalie Earoline Moſer und Hermann Ludwig Cemund Moſer die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Erbin ihres nach Abzug von verſchiedenen Vermächtniſſen verbleibenden Vermögens eingeſetzt. Nach dem am 19. März 1901 erfolgten Tode des zuletzt verſtorbenen Fräuleins Mathilde Moſer iſt nach Abzug der Vermächtniſſe ein Kapital von rund 9227 Mark verblieben. Aus den Zinſen, die z. Zt. rund 360 Mark betragen, werden nach dem Wunſche der Erblaſſer zunächſt ihre Gräber gepflegt und ſodann zwei ver⸗ armten oder durch Krankheit erwerbs⸗ unfähig gewordenen Charlottenburger Bürgern oder Bürgerwitwen Unter⸗ ſtützungen von je 120 bis 150 Mark gewährt. Der Reſt wird für Kinder unbemittelter, in Crarlottenburg wohn⸗ hafter Eltern zu Schulunterricht oder Anſchaffung nötiger Schulbücher ver⸗ wendet. Helene⸗Ring⸗Stiftung. Herr Stadwerordneter Louis Ring hat der Stadtgemeinde ein Kapital von 20 000 Mk. überwieſen und er⸗ ſucht, dieſen Betrag als eine „Helene⸗ Ring⸗Stiftung“ in Verwaltung zu Stiftungen. nehmen. Die Zinſen werden je zur Hälfte zu Unterſtützungen begabter Volksſchüler Charlottenburgs, deren Eltern dazu unvermögend ſind, zur Ergreifung eines ihren Fähigkeiten an⸗ gemeſſenen Berufs und zur Bekämpfung der Tuberkuloſe, durch Unterſtützungen von Perſonen, die nicht die Armen⸗ pflege in Anſpruch nehmen (durch Ge⸗ währung von Betten, Stärkungsmitteln, Mietszuſchüſſen und ähnlichen) ver⸗ wendet werden. Die Verwendung ſteht dem Dezer⸗ nenten der Armenverwaltung zu. Jubiläums⸗Stiftung für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter. Die Stiftung iſt aus Anlaß der Zweihnndertjahrfeier der Stadt Char⸗ lottenburg durch Beſchluß der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 7 m 1905 mit einem Kapitat von 30000 Mk. errichtet. Aus den Zinſen der Stiftung können den Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 300 Mk. für das Jahr im Einzel⸗ falle gewährt werden. Benno und Helene Jaffé⸗Stiftung. Herr Stadtrat Dr. Jaffé hat am 15. Februar 1906 aus Anlaß ſeiner ſilbernen Hochzeit eine rechtsfähige Stiftung unter dem Namen „Benno und Helene Jaffé⸗Stiftung“ begründet. Er hat dieſer Stiftung den Betrag von 100 000 Mk. überwieſen und ſich vorbehalten, dieſes Kapital ſpäter noch zu erhöhen. Die Zinſen der Stiftung ſind zur Unterſtützung von ſolchen Be⸗ dürftigen beſtimmt, die mindeſtens ſeit einem Jahre in Charlottenburg wohnen und keine Unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Zum Vorſtande der Stiftung iſt in der Stiftungsurkunde der jeweilige Magiſtrat der Stadt Charlottenburg beſtellt. Dieſer hat zur Verwaltung der Stiftung einen Ausſchuß von 3 Mitgliedern eingeſetzt.