Stiftungen. 137 Fritſche⸗Stiftung. (1.) In Anbetracht der hohen Ver⸗ dienſte, welche ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Char⸗ lottenburgs erworben hat und zum dauernden Andenken an ihn iſt durch Gemeindebeſchluß vom 25./31. Ja⸗ nuar 1900 mit einem Kapital von 50 000 ℳ eine Fritſche⸗Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. Das Stif⸗ tungskapital iſt inzwiſchen durch an⸗ derweite private Zuwendungen um 4000 ℳ und aus ſtädtiſchen Mitteln anläßlich des zweihundertjährigen Beſtehens der Stadt Charlottenburg um 50 000 ℳ zufolge Gemeinde⸗ beſchluſſes vom 27. 4./3. 5. 1905 erhöht worden. Vermächtnis des Barons George Kill⸗Mar. (vIII4.) Der am 1. Auguſt 1887 ver⸗ ſtorbene Baron George Kill⸗Mar hat der Stadtgemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der Univerſalerbin, des Fräuleins Ida von Blücher, zahlbares Kapital von 100 000 ℳ vermacht. Am 26. Auguſt 1900 ver⸗ ſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungskapital von 100 000 wurde am 11. Dezember 1900 an die Stadtgemeinde gezahlt. Die Zinſen dieſes Kapitals gelangen all⸗ jährlich zur Verteilung, und zwar werden aus denſelben ganz mittel⸗ loſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Männer mit Unterſtützungen von 50 bis 150 ℳ bedacht. Voraus⸗ ſetzung iſt, daß die Betreffenden nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind. Chriſtian⸗Otto⸗Stiftung. (VIII4A.) Der am 24. März 1900 zu Char⸗ lottenburg verſtorbene Rentner Chri⸗ ſtian Karl Otto hat in ſeinem Teſta⸗ ment die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg zur Univerſalerbin eingeſetzt und beſtimmt, daß aus der nach Abzug der ausgeſetzten Vermächtniſſe verblei⸗ benden Erbſchaft eine „Chriſtian⸗ Otto⸗Stiftung“ errichtet und von dem Magiſtrat in ſeine Verwaltung genommen werden ſoll. Aus den Zinſen ſoll jährlich ſolchen Kaufleuten und Gewerbetreibenden mittleren Standes, die durch Krank⸗ heit in unverſchuldetes Unglück oder Vermögensverfall geraten ſind, zeit⸗ weiſe oder je nach Lage des Falles eine einmalige Unterſtützung gewährt werden, die ſie vor ſchlimmſter Not ſchützt und ihnen die Möglichkeit an die Hand gibt, ihr Gewerbe oder ihre Stellung in beſcheidener Weiſe fort⸗ zuſetzen oder zu erneuern. Nach Abzug der Vermächtniſſe und einer den Seitenverwandten des Erblaſſers zu gewährenden Ab⸗ findungsſumme iſt ein Kapital von rund 88 000 ℳ verblieben, das z. 3. rund 89 316 ℳ beträgt. Von dem Zinsertrage von z. 3. rund 3531 ℳ kommt zunächſt eine im Teſtament ausgeſetzte lebenslängliche Rente von 1200 ℳ jährlich in Abzug, ſo daß z. 3. rund 2331 ℳ jährlich zur Verwendung im Sinne des Erblaſſers verfügbar ſind. Anträge auf Bewilligung von Unterſtützungen aus der Chriſtian⸗ Otto⸗Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo mit den Mitteln der öffentlichen Armenpflege und der ſonſt vorhan⸗ denen Stiftungen die erforderliche ausgiebige und nachhaltige Hilfe nicht gewährt werden kann. Bermüchtnis der Geſchwiſter Moſer. (VIIIA.) Durch Erbvertrag vom 28. Ok⸗ tober 1882 haben die Geſchwiſter Moſer: Witwe Agnes Auguſte Pau⸗ line Kaphengſt, geb. Moſer, Mathilde Amalie Caroline Moſer und Her⸗ mann Ludwig Edmund Moſer die Stadtgemeinde Charlottenburg zur 10