Stiftungen. 137 H. Stiftungen. (Die römiſchen Ziffern bei den Stiftungen bezeichnen die Geſchäftsſtelle, in welcher die Angelegenheit der betr. Stiftung bearbeitet wird.) Präbendenfonds. (VIII4A) Aus verſchiedenen Zuwendungen von geringen Beträgen zu Zwecken der Armenpflege, ſowie aus den Ka⸗ pitalbeträgen von 5 Legaten, und zwar: dem Königin⸗Eliſabeth⸗Legat, der Alslebenſchen Stiftung, dem Hausburgſchen Legat, dem Warſchauerſchen Legat, dem Fräulein Emilie Grüneſchen Legat, iſt ein beſonderer Fonds gebildet, der unter dem Namen „Präbenden⸗ fon ds“ verwaltet wird. Er beträgt z. Zt. rund 21 368 . Aus den Zinſen, z. 3. rund 852 ℳ, werden einmalige Unterſtützungen an Hilfsbedürftige ausgezahlt. Sie ſind in erſter Reihe für ſolche bisher aus öffentlichen Mitteln nicht unterſtützte Perſonen beſtimmt, bei denen es ſich um vorübergehende Not⸗ lagen handelt, eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln aber nicht erforderlich erſcheint. Über die Unterſtützungen beſchlie⸗ ßen die Armenkommiſſionen. Münchhoffſche Stiftung (1I1) Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſen Ehefrau Sophie, geb. Kaul, haben durch gegenſeitiges Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Charlottenburg aus dem Nachlaſſe ein Betrag von 8000 Talern zu überweiſen iſt, mit der Maßgabe, daß 1. 4000 Taler zur Gründung eines Bürgerrettungs⸗Inſtituts für Charlottenburg angelegt werden, und zwar in der Art, daß die Zin⸗ ſen dieſes Kapitals zur Unter⸗ ſtützung und Aushilfe rechtſchaf⸗ fener, ohne ihr eigenes Verſchul⸗ den, lediglich durch Unglücksfälle weſentlich zurückgekommener Bürger, welche einen morali⸗ ſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebenswandel führen, verwen⸗ det werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfnis und Möglichkeit erfolgen. 2000 Taler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Witwen, welche einen chriſt⸗ lich religiöſen Lebenswandel nach⸗ weiſen und fleißig das Gottes⸗ haus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen. 3. 2000 Taler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Charlottenburg befinden, am 10. Dezember jeden Jahres verteilt werden ſollen. Das Stiftungskapital wird durch ein Kuratorium, beſtehend aus dem Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, den Stadträten Stadtälteſten Stendel, Prof. Dr Jaſtrow und Dr Penzig ver⸗ waltet. Zu 1. und 2. ſind vor der Ver⸗ teilung der Zinſen die erſten Geiſt⸗ lichen der zuſtändigen Kirche zu hören. 10 Bandelow⸗Stiftung. (vIII4) Durch Schreiben vom 23. Januar 1865 bot der Kaufmann Emil Bande⸗ low der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg ein Kapital von 500 Talern an, wenn die Verpflichtung übernommen würde, die auf dem hieſigen Kirchhofe befindlichen Gräber ſeines Vaters, ſeiner Mutter und ſeiner Schweſter dauernd in gutem Zuſtande zu erhal⸗