Die auflaufenden Zinſen ſind ſeitdem zum Kapital geſchlagen worden, ſo daß dies zurzeit rund 3400 ℳ beträgt. Nach dem am 14. 12. 06 erfolgten Tode der Witwe Höhne iſt die Ver⸗ pflichtung zur Unterhaltung der Grab⸗ ſtätten auf die Stadtgemeinde über⸗ gegangen. Schuhmacher⸗Stiftung. (VvIII4) In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fräu⸗ lein Marie Catharine Wilhelmine Schuhmacher dem hieſigen Armen⸗ fonds die Summe von 4000 Talern mit der Maßgabe legiert, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und von 2000 Talern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Ge⸗ ſchlechts zur Sicherung und Ver⸗ ſchaffung von Obdach und Unterhalt zu verteilen, dieRevenuen der übrigen 2000 Taler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadtpflegekindern in der Kindererziehungs⸗Anſtalt zu Straus⸗ berg zu verwenden ſind. Die zurzeit 481ℳ jährlich betragen⸗ den Zinſen werden jetzt ſo verwendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vor⸗ ſtand der hieſigen Prinz⸗Karl⸗Stif⸗ jung jährlich 270 ℳ gezahlt werden und der Reſt von 211 ℳ beſtimmungs⸗ gemäß an 4 Perſonen zur Verteilung gelangt. Von der Unterbringung von Kindern in Strausberg hat mit Rück⸗ ſicht auf die gänzlich veränderten Ver⸗ hältniſſe Abſtand genommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſen⸗ hauſe Luiſen⸗Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz⸗Karl⸗Stiftung an deſſen Stelle getreten. Kaiſer⸗Wilhelm⸗Vermächtnis. (vIII4) Der hochſelige Kaiſer Wilhelm 1. hat in einem Kodizill vom 19. Juni 1882 der Stadt Charlottenburg 25 000 ſicher anzulegen iſt und die Revenuen Stiftungen. 139 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗Stiftungen für Arme ver⸗ macht. Nachdem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Le⸗ gats erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landesherrliche Genehmi⸗ gung zur Annahme erteilt war, er⸗ folgte unterm 4. März 1889 die Zah⸗ lung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer⸗Wilhelm⸗ Vermächt nis“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den er⸗ ſparten Zinſen zurzeit rund 26 182 mit einem Zinsertrag von rund 1044 ſ. Aus den Zinſen werden hilfs⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Ge⸗ ſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 ℳ bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Mona⸗ ten keine Unterſtützungen aus ſtädti⸗ ſchen Fonds erhalten haben. Schulzeſches Bermächtnis. (VIII14) Dieſes Vermächtnis von 300 ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. Zurzeit ſtehen rund 12 ℳ Zinſen zur Ver⸗ fügung. Daunſches Bermächtnis. (VIII4) Dieſes Vermächtnis von 1634 ſteht unter der Verwaltung der Stadtgemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweili⸗ gen Oberpfarrer der Luiſenkirche be⸗ hufs Verteilung an Arme überwieſen. Zurzeit ſtehen rund 65 ℳ Zinſen zur Verfügung. Weißeſches Vermächtnis. (VIII4) Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1858 der Stadtgemeinde ein Ver⸗