Stiftungen. Es ſollen daraus ſo weit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus einem Kapital von 1405 ℳ und dem Reſtaurationsgrundſtück „Tiergarten⸗ hof“, Berliner Straße 1 und 2, das vermietet iſt und zurzeit einen Rein⸗ ertrag von 26 500 ℳ bringt. Dieſer Betrag und die Zinſen des Kapitals werden dem Krankenhaus⸗Etat zu⸗ geführt, wofür Freibetten zur Ver⸗ fügung geſtellt werden. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer imſtande ſind, durch den dirigieren⸗ den Arzt und den Krankenhausober⸗ inſpektor unter Aufſicht der Kranken⸗ hausdeputation. Wilhelm⸗Auguſta⸗Stiftung. (111) Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hatte die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10 400 Mark eine Wil⸗ helm⸗Auguſta⸗Stiftung begründet, die anläßlich der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Kaiſer helm 1. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10 000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß am Ende des Etats⸗ jahres 1896/97 ein Stiftungsfonds von rund 25 400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſollten am 11. Juli j. I. auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemein⸗ debeſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt werden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht worden, ſo daß jetzt rund 50 000 ℳ Stiftungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen kommen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weibliche Perſonen zur Ver⸗ teilung, zu dieſem Zweck beſteht Wil⸗ 141 eine Unterkommiſſion, der die Stadt⸗ räte Stadtälteſter Stendel und Dr Penzig angehören. Die Bewilligung der Unterſtützun⸗ gen erfolgt durch Magiſtrats⸗ beſchluß. Bethgeſche Stiftung. (VII4.) Durch Erbvertrag der verwit⸗ weten Geheimen Hofrätin Bethge, Johanna Friederike Philippine geb. Matthias und deren Tochter Char⸗ lotte Mathilde Bethge vom 17. April 1851 iſt der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg der Betrag von 11 449,40 Mark zugefallen, deſſen Zinſen be⸗ ſtimmungsgemäß zur Unterſtützung von bedürftigen Lehrern und Leh⸗ rerinnen verwendet werden. Dr. Wilhelm Cohnſches Legat. (VII4A.) Der Stadtälteſte Dr Wilhelm Cohn hat durch Teſtament vom 16. Fe⸗ bruar 1891 der Stadtgemeinde den Betrag von 2000 Mark vermacht, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß als Stipendium für einen beſonders gut beanlagten Knaben, der die erſte Klaſſe einer hieſigen Volksſchule ver⸗ laſſen hat, ohne Unterſchied der Kon⸗ feſſion, verwendet werden. Dispoſitionsfonds des mahlats. (1) Der in den 30er Jahren von dem Bürgermeiſter Trautſchold aus be⸗ ſonderen milden Beiträgen, Geſchen⸗ ken und anderen Zuwendungen ge⸗ gründete Dispoſitionsfonds des Ma⸗ giſtrats dient dazu, alten hilfsbe⸗ dürftigen und würdigen Bürgern Unterſtützungen zu gewähren. Über die Verteilung der Erträgniſſe wird vom Magiſtrat direkt Beſtimmung getroffen. Eine Urkunde über die Einrichtung des Fonds iſt nicht vor⸗ handen.