FPr. „„ 142 Weiherſches Legat. (1) Von dem ehemaligen Ratmann Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Käm⸗ mercikaſſe 200 Reichstaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſtamentariſchen Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitglie⸗ der zu gleichen Teilen verteilt werden ſollen. Das Legat iſt durch ander⸗ weite Zuwendungen verſtärkt worden. Die Verteilung der Zinſen erfolgt alljährlich im Dezember. unterſtützungsfonds der Feuerwehr. (XIv) Der Fonds iſt von der Stadt⸗ gemeinde begründet zu außerordent⸗ lichen Zuwendungen an die Mann⸗ ſchaften der Feuerwehr und deren Hinterbliebenen. Dem Fonds fließen zu die Ver⸗ gütungen, welche für die amtliche Tätigkeit dienſtfreier Feuerwehr⸗ mannſchaften von Privaten gezahlt werden, etwaige ohne beſtimm⸗ ten Verwendungszweck eingehende Schenkungen und die von den Mann⸗ ſchaften zu zahlenden Strafgelder. Die Verfügung über die Zinſen des Fonds iſt durch Gem.⸗Beſchluß v. . 127 der Feuerlöſch⸗Deputation übertragen. Vorſpannſonds. (III) Bis zum Jahre 1872 erfolgten die Vorſpannleiſtungen für militäri⸗ ſche Zwecke durch die Beſitzer von Zugtieren. Dieſe Einrichtung führte jedoch zu Unzuträglichkeiten mancherlei Art. Infolgedeſſen entſchloß man ſich, die Geſtellung des Vorſpannes ver⸗ traglich zu vergeben. Durch private Vereinbarungen mit dem Leiſtungs⸗ pflichtigen — mit Ausnahme der Pferdebahngeſellſchaften, welche eine ſolche ablehnten — gelangten aber Stiftungen. zur Deckung der etwa entſtehenden Mehr koſten gegen die von der Militärverwaltung gewährten Ver⸗ gütungsſätze beſtimmte Beiträge für das Pferd und Jahr zur Hebung. Aus den Überſchüſſen bildete man den Vorſpannfonds, deſſen Beſtand zinsbar angelegt wurde. Mit dem Jahr 1890 hörte die Beitragsleiſtung auf, da der Fonds eine derartige Höhe erreicht hatte, um allein durch ſeine Erträgniſſe die entſtehenden Mehrkoſten vorausſicht⸗ lich noch auf eine lange Reihe von Jahren decken zu können. 3. 3t. iſt ein Kapital von 5705, 29 ℳ vor⸗ handen. Charlottenburger Acker⸗Kommune. (V) Der zinsbar angelegte Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge⸗ floſſenen Einnahmen an Jagdpacht⸗ geldern, Erlös für verkaufte, der Ackergemeinſchaft gehörigen Wege⸗ und Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen wie Koſten für Graben⸗Räumung uſw. beſtritten. Lützower Ackerkommune. (V) Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackerkommune gehörenden Einzelbeſitzer. Die Lützower Acker⸗ kommune löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Auf⸗ wendungen beſtritten. Joradſcher Leibrentenfonds. (1) Der ehemalige Kanzliſt Jorad, welcher als Waiſenknabe auf Koſten der Stadt erzogen und auch ſonſt