Stiftungen. Fritſche⸗Stiftung. (1) In Anbetracht der hohen Ver⸗ dienſte, welche ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Char⸗ lottenburgs erworben hat und zum dauernden Andenken an ihn iſt durch Gemeindebeſchluß vom 25./31. Ja⸗ nuar 1900 mit einem Kapital von 50 000 ℳ eine Frit ſche⸗Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 500 ℳ für das Jahr im Einzelfalle zu gewähren. Das Stiftungskapital iſt inzwiſchen durch anderweite pri⸗ vate Zuwendungen um rund 4 000 ſ und aus ſtädtiſchen Mitteln anläßlich des zweihundertjährigen Beſtehens der Stadt Charlottenburg um 50 000 ℳ zufolge Gemeindebeſchluſſes vom 27. 4./3. 5. 1905 erhöht worden. Vermächtnis des Barons George Kill⸗Mar. (vIII 4) Der am 1. Auguſt 1887 verſtorbene Baron George Kill⸗Mar hat der Stadtgemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der Univerſalerbin, des Fräuleins Ida von Blücher, zahl⸗ bares Kapital von 100 000 ℳ ver⸗ macht.. Am 26. Auguſt 1900 ver⸗ ſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungskapital von 100 000 ℳ wurde am 11. Dezember 1900 an die Stadtgemeinde gezahlt. Die Zinſen dieſes Kapitals gelangen alljährlich zur Verteilung, und zwar werden aus denſelben ganz mittelloſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Män⸗ ner, mit Unterſtützungen von 50 bis 150 ℳ bedacht. Vorausſetzung iſt, daß die Betreffenden nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind. 145 Chriſtian⸗Otto⸗Stiftung. (VIII 4) Der am 24. März 1900 zu Char⸗ lottenburg verſtorbene Rentner Chri⸗ ſtian Karl Otto hat in ſeinem Teſta⸗ ment die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg zur Univerſalerbin eingeſetzt und beſtimmt, daß aus der nach Abzug der ausgeſetzten Vermächtniſſe verblei⸗ benden Erbſchaft eine „Chriſtian⸗ Otto⸗Stiftung“ errichtet und von dem Magiſtrat in ſeine Verwaltung übernommen werden ſoll. Aus den Zinſen ſoll jährlich ſolchen Kaufleuten und Gewerbetreibenden mittleren Standes, die durch Krank⸗ heit in unverſchuldetes Unglück oder Vermögensverfall geraten ſind, zeit⸗ weiſe oder je nach Lage des Falles eine einmalige Unterſtützung gewährt werden, die ſie vor ſchlimmſter Not ſchützt und ihnen die Möglichkeit an die Hand gibt, ihr Gewerbe oder ihre Stellung in beſcheidener Weiſe fort⸗ zuſetzen oder zu erneuern. Nach Abzug der Vermächtniſſe und einer den Seitenverwandten des Erblaſſers zu gewährenden Abfin⸗ dungsſumme iſt ein Kapitalbetrag von rund 88 000 ℳ verblieben, das z. 3. rund 89 316 ℳ beträgt. Von dem Zinsertrage von z. 3. rund 3561 ℳ kommt zunächſt eine im Teſtament ausgeſetzte lebenslängliche Rente von 1200 ℳ jährlich in Abzug, ſo daß z. 3. rund 2361 ℳ jährlich zur Verwendung im Sinne des Erblaſſers verfügbar ſind. Anträge auf Bewilligung von Unterſtützungen aus der Chriſtian⸗ Otto⸗Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo aus den Mitteln der öffentlichen Armenpflege und der ſonſt vorhan⸗ denen Stiftungen die erforderliche ausgiebige und nachhaltige Hilfe nicht gewährt werden kann. Vermächtnis der Geſchwiſter Moſer. (vIII A) Erbvertrag vom 28. Ok⸗ Geſchwiſter 10 Durch tober 1882 haben die