Stiftungen. Vermächtnis von 1 500 ℳ ausgeſetzt, deſſen Zinſen alljährlich zu Weih⸗ nachten armen alten Leuten ausge⸗ zahlt werden ſollen. Die Verwaltung des Kapitals und die Verteilung der Zinſen ſteht dem jedesmaligen Oberbürgermeiſter zu. Steinthalſche Schenkung. (VII A) Herr Kommerzienrat Steinthal hier hat der Stadtgemeinde eine Summe von 100 000 ℳ zum Bau von Waldſchulen nach ähnlichen Grund⸗ ſätzen wie die auf dem Gelände der Neu⸗Weſtend⸗Geſellſchaft befindliche Waldſchule überwieſen. Da dieſes Gelände nicht für län⸗ gere Zeit zur Verfügung ſteht und die dort errichtete Waldſchule nur einen vorläufigen Charakter hat, iſt die Schenkung zunächſt zinsbar angelegt worden. Die Summe von 100 000 ſoll zuzüglich der aufgelaufenen Zin⸗ ſen ſ. Zt. für dauernde Waldſchul⸗Ein⸗ richtungen verwandt werden. Stiftung zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens. (I1I) Von einer Anzahl von Bürgern iſt anläßlich der Zweihundertjahrfeier zur Errichtung eines Jubiläumsbrun⸗ nens auf dem Steinplatz als Grund⸗ ſtock der Betrag von 10 500.— . geſtiftet worden. Die⸗ ſer Betrag iſt durch eine ſeinerzeit veranſtaltete Sammlung auf . . 11 313,95 und letzterer wieder durch Überweiſung von 7 392,45 aus Mitteln der Stadt auf angewachſen. Die jeweiligen Zinſen werden dem Stiftungsbetrage jährlich zugeſchrie⸗ 18 706,40 147 ben, wodurch das Kapital z. 3t. auf 20 337,12 ℳ angewachſen iſt. Schwimmerſche Erbſchaft. (VIII 4) Die am 26. 4. 07 zu Charlotten⸗ burg verſtorbene Rentnerin Fräu⸗ lein Marie Sophie Amanda Schwim⸗ mer hat die Stadtgemeinde zu ihrer Univerſalerbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der ganze Nachlaß zu einer Stiftung zu verwenden iſt, die den Namen „Geſchwiſter Schwimmer⸗ ſches Waiſenhaus für arme Kinder der Stadt Charlottenburg“ tragen ſoll. Zu dieſem Zweck ſoll in der Nähe der Stadt ein einfaches Haus zur Aufnahme von chriſtlichen, nicht unter 5 Jahr alten Waiſenkindern errichtet werden. Verpflegung und Beauf⸗ ſichtigung ſollen durch einen Haus⸗ vater und eine Hausmutter erfolgen. Die Vorbereitungen ſind noch nicht abgeſchloſſen. Freiherr vom Stein⸗Stiftung. (111) Aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Städteordnung iſt durch Beſchluß der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 41—11. os zum bleibenden Ausbruck der Dankbarkeit für die unſterblichen Verdienſte des Freiherrn vom Stein um die preußiſchen Städte eine „Freiherr vom Stein⸗Stiftung“ er⸗ richtet worden. Das Stiftungskapital beträgt 100 000 ℳ; davon ſind 50 000 ℳ ſofort bereitgeſtellt, wäh⸗ rend 50 000 ℳ durch ratenweiſe Ein⸗ ſtellung in die Etats der Jahre 1909 bis 1913 zu decken ſind. Aus den Zinſen der Stiftung werden an Perſonen, die im Ehren⸗ dienſt der Stadt tätig geweſen ſind oder an deren Hinterbliebene bei nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 500 ℳ gewährt. Zur Verwaltung der Stiftung beſteht eine beſondere Deputation. 10