Stiftungen. 145 Stiftung unter dem Namen „Benno und Helene Jaffé⸗Stiftung“ begrün⸗ det. Er hat dieſer Stiftung den Be⸗ trag von 100 000 ℳ überwieſen und ſich vorbehalten, dieſes Kapital ſpäter noch zu erhöhen. Die Zinſen der Stiftung ſind zur Unterſtützung von ſolchen Bedürftigen beſtimmt, die mindeſtens ſeit einem Jahre in Char⸗ lottenburg wohnen und keine Unter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln er⸗ halten. Zum Vorſtande der Stiftung iſt in der Stiftungsurkunde der jeweilige Magiſtrat der Stadt Charlottenburg beſtellt. Dieſer hat zur Verwaltung der Stiftung einen Ausſchuß von 3 Mitgliedern (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus und die Stadträte Stadt⸗ älteſter Stendel und Dr Jaffé ein⸗ geſetzt. Stiftung zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens. (III) Von einer Anzahl von Bürgern iſt anläßlich der Zweihundertjahrfeier zur Errichtung eines Jubiläumsbrun⸗ nens auf dem Steinplatz als Grund⸗ ſtock der Betrag von . 10 500,— geſtiftet worden. Die⸗ ſer Betrag iſt durch eine ſeinerzeit veranſtaltete Sammlung auf . . . 11 313,95 ℳ und letzterer wieder durch Uberweiſung von 7 392,45 aus Mitteln der Stadt uuf .. 18 706,40 ℳ angewachſen. Die jeweiligen Zinſen werden dem Stiftungsbetrage jährlich zugeſchrie⸗ ben, wodurch das Kapital z. 3t. auf 21 109,53 ℳ angewachſen iſt. Münchhoffſche Stiftung. (1I1) Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſenEhefrau Sophie, geb. Kaul, haben durch gegenſeitiges Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Charlottenburg aus dem Nachlaſſe ein Betrag von 8000 Talern zu überweiſen iſt, mit der Maßgabe, daß 1. 4000 Taler zur Gründung eines Bürgerrettungs⸗Inſtituts für Charlottenburg angelegt werden, und zwar in der Art, daß die Zin ſen dieſes Kapitals zur Unter⸗ ſtützung und Aushilfe rechtſchaf⸗ fener, ohne ihr eigenes Verſchul⸗ den, lediglich durch Unglücksfälle weſentlich zurückgekommener Bürger, welche einen morali⸗ ſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebenswandel führen, verwen⸗ det werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfnis und Möglichkeit erfolgen. 2000 Taler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Witwen, welche einen chriſt⸗ lich religiöſen Lebenswandel nach⸗ weiſen und fleißig das Gottes⸗ haus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen. 3. 2000 Taler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Charlottenburg befinden, am 10. Dezember jeden Jahres verteilt werden ſollen. Das Stiftungskapital wird durch ein Kuratorium, beſtehend aus dem Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, den Stadträten Stadtälteſten Stendel, Dr Penzig und Profeſſor Dr Spiegel verwaltet. Zu 1. und 2. ſind vor der Ver⸗ teilung der Zinſen die erſten Geiſt⸗ lichen der zuſtändigen Kirche zu hören. 10 Freiherr vom Stein⸗Stiftung. (1I1) Aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Städteordnung iſt durch Beſchluß 0 10 .