146 Stiltungen. der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 12 1298 zum bleibenden Ausdruck der Dankbarkeit für die unſterblichen Verdienſte des Freiherrn vom Stein um die preußiſchen Städte eine „Freiherr vom Stein⸗Stiftung“ er⸗ richtet worden. Das Stiftungstapital beträgt 100 000 ℳ; davon ſind 50 000 ℳ ſofort bereitgeſtellt, wäh⸗ rend 50 000 ℳ durch ratenweiſe Ein⸗ ſtellung in die Etats der Jahre 1909 bis 1913 zu decken ſind. Aus den Zinſen der Stiftung werden an Perſonen, die im Ehren⸗ dienſt der Stadt tätig geweſen ſind oder an deren Hinterbliebene bei nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 500 ℳ gewährt. Zur Verwaltung der Stiftung beſteht eine beſondere Deputation. 4 Vorſpannfonds. (111) Bis zum Jahre 1872 erfolgten die Vorſpannleiſtungen für militäri⸗ ſche Zwecke durch die Beſitzer von Zugtieren. Dieſe Einrichtung führte jedoch zu unzuträglichkeiten mancherlei Art. Infolgedeſſen entſchloß man ſich, die Geſtellung des Vorſpannes ver⸗ traglich zu vergeben. Durch private Vereinbarungen mit den Leiſtungs⸗ pflichtigen — mit Ausnahme der Pferdebahngeſellſchaften, welche eine ſolche ablehnten — gelangten aber zur Deckung der etwa entſtehenden Me h r koſten gegen die von der Militärverwaltung gewährten Ver⸗ gütungsſätze beſtimmte Beiträge für das Pferd und Jahr zur Hebung. Aus den Überſchüſſen bildete man den Vorſpannfonds, deſſen Beſtand zinsbar angelegt wurde. Mit dem Jahr 1890 hörte die Beitragsleiſtung auf, da der Fonds eine derartige Höhe erreicht hatte, um allein durch ſeine Erträgniſſe die entſtehenden Mehrkoſten vorausſicht⸗ lich noch auf eine lange Reihe von Jahren decken zu können. 3. Zt. iſt ein Kapital von 5910,87 vor⸗ handen. Wilhelm⸗Auguſta⸗Stiftung. (III) Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hatte die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10 400 Mark eine Wil⸗ helm⸗Auguſta⸗Stiftung begründet, die anläßlich der Feier des 25jährigen Regierungsſubiläums Kaiſer Wil⸗ helm I. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10 000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß am Ende des Etats⸗ jahres 1896/97 ein Stiftungsfonds von rund 25 400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſollten am 11. Juli j. I. auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemein⸗ debeſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt werden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht worden, ſo daß jetzt rund 50 000 Stiftungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen kommen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weibliche Perſonen zur Ver⸗ teilung, zu dieſem Zweck beſteht eine Unterkommiſſion, der die Stadt⸗ räte Stadtälteſter Stendel und Dr Penzig angehören. Die Bewilligung der Unterſtützun gen erfolgt durch Magiſtrats“ beſchluß. Gharctenbura Ackerkom mune (V) Der zinsbar angelegte Fonds if gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge“ floſſenen Einnahmen an Jagdpacht⸗ geldern, Erlös für verkaufte, der Ackergemeinſchaft gehörige Wege“ und Grabenparzellen. 8 S. 83 g S22 3 222