Stiſtungen. 147 Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen, wie Koſten für Graben⸗Räumung uſw. beſtritten. Lützower Ackerkommune. (V) Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackerkommune gehörenden Einzelbeſitzer. Die Lützower Acker⸗ kommune löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Auf⸗ wendungen beſtritten. Bethgeſche Stiftung. (VII A.) Durch Erbvertrag der verwit⸗ weten Geheimen Hofrätin Bethge, Johanna Friederike Philippine geb. Matthias und deren Tochter Char⸗ lotte Mathilde Bethge vom 17. April 1851 iſt der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg der Betrag von 11 449,40 Mark zugefallen, deſſen Zinſen be⸗ ſtimmungsgemäß zur Unterſtützung von bedürftigen Lehrern und Leh⸗ rerinnen verwendet werden. Dr. Wilhelm Cohnſches Legat. (VII A.) Der Stadtälteſte Dr Wilhelm Cohn hat durch Teſtament vom 16.Fe⸗ bruar 1891 der Stadtgemeinde den Betrag von 2000 Mark vermacht, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß als tipendium für einen beſonders gut beanlagten Knaben, der die erſte ſaſſe einer hieſigen Volksſchule ver⸗ aſſen hat, ohne Unterſchied der Kon⸗ ſeſſion, verwendet werden. Steinthalſche Schenkung. (VII A) Herr Kommerzienrat Steinthal hier hat der Stadtgemeinde eine Summe von 100 000 ℳ zum Bau von Waldſchulen nach ähnlichen Grund⸗ ſätzen wie die auf dem Gelände der Neu⸗Weſtend⸗Geſellſchaft befindliche Waldſchule überwieſen. Da dieſes Gelände nicht für län⸗ gere Zeit zur Verfügung ſteht und die dort errichtete Waldſchule nur einen vorläufigen Charakter hat, iſt die Schenkung zunächſt zinsbar angelegt worden. Die Summe von 100 000 ſoll zuzüglich der aufgelaufenen Zin⸗ ſen ſ. 3t. für dauernde Waldſchul⸗Ein⸗ richtungen verwandt werden. Witteſche Stiftung. (VII A) Durch Teſtament der Demoiſelle Chriſtiane Sophie Regine Witte vom 18. November 1797 wurde das der⸗ ſelben gehörige Grundſtück Orangen⸗ ſtraße Nr. 11 nebſt Acker und Wieſen für Zwecke einer „reformierten Schule“ vermacht. Dieſe Stiftung erhielt die König⸗ liche Genehmigung durch A. K. O. vom 21. April 1801. Die Verwal⸗ tung hatte der teſtamentariſchen Be⸗ ſtimmung entſprechend ein aus dem jedesmaligen erſten Bürgermeiſter und erſten Prediger zuſammenge⸗ ſetztes Kuratorium unter Aufſicht der Königlichen Regierung zu führen. Infolge einer Miniſterialverfü⸗ gung vom Auguſt 1896 iſt das bis dahin beſtandene Kuratorium auf⸗ gelöſt und das Stiftungsvermögen vom 1. Januar 1897 ab an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur eigenen Verwaltung übertragen. Das Stif⸗ tungsvermogen darf mit dem übrigen ſtädtiſchen Vermögen nicht vermiſcht werden, ſondern muß innerhalb des⸗ ſelben als ſelbſtändiger Stiftungs⸗ fonds erhalten bleiben. Das abge⸗ ſehen von dem angegebenen Ver⸗ 10