150 Stiftungen. Stadtgemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweili⸗ gen Oberpfarrer der Luiſenkirche be⸗ hufs Verteilung an Arme überwieſen. Zurzeit ſtehen rund 65 ℳ Zinſen zur Verſügunga. Chriſt⸗Stiftung. (VIII 4) Die verwitwete Frau Stadtrat Chriſt, Marie Magdalene, geborene Butz, hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe eingeſetzt, daß der Nach⸗ laß, ſoweit er durch Vermächtniſſe nicht erſchöpft wird, unter demNamen Robert und Marie Chriſtſche Stif⸗ tung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſoweit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus einem Kapital von 1405 ℳ und dem Reſtaurationsgrundſtück „Tiergarten⸗ hof“, Berliner Straße 1 und 2, das vermietet iſt und zurzeit einen Rein⸗ ertrag von 26 500 ℳ bringt. Dieſer Betrag und die Zinſen des Kapitals werden dem Krankenhaus⸗Etat zu⸗ geführt, wofür Freibetten zur Ver⸗ fügung geſtellt werden. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer imſtande ſind, durch den dirigieren⸗ den Arzt und den Krankenhausober⸗ inſpektor unter Aufſicht der Kranken⸗ hausdeputation. Hackenſchmidtſches Vermächnis. (vIII 4) Die am 2. Januar 1898 ver⸗ ſtorbene Schulvorſteherin Fräulein Louiſe Hackenſchmidt hat in iherm Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗Kommiſſion“ in Charlotten⸗ burg ein Vermächtnis von 600 mit der Beſtimmung ausgeſetzt, daß das Kapital zinsbar angelegt und der Zinsertrag alljährlich zum An⸗ kauf von Holz für verſchämte Arme verwendet werden ſoll. Die Zinſen ſollen jährlich im Oktober an zwei verſchämte Arme zur Verteilung kommen. Höhneſches Vermächtnis. (VIII 4 In ſeinem Teſtament vom 23. Ol⸗ tober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlot⸗ tenburg 1500 ℳ unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährend Verpflichtung übernimmt, die auf dem hieſigen alten Kirchhofe befind⸗ liche Familien⸗Grabſtätte in freund⸗ lichem Zuſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Totengräber jährlich 33 ℳ erhalte, wenn von ihm die Grabſtätter ſaubergepflegtem Zuſtande erhalten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Beſchluß vom 20. Mai 1882 das Ver⸗ mächtnis an und unter dem Namen Höhneſches Vermächtni⸗ in ihre Verwaltung. Aus den Erträgniſſen von rund 141 ℳ werden 35 ℳ als Gebühren für die Unterhaltung der Gräber al die Kirchengemeinde abgeführt. Der Reſt wird dem Kapital zugeſchlage Dies beträgt zurzeit rund 3518 / Kaiſer⸗Wilhelm⸗Vermächtnis. (VIII A) Der hochſelige Kaiſer Wilheim 1. hat in einem Kodizill vom 19. Jun 1882 der Stadt Charlottenburg 25%0 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen odel Spezial⸗Stiftungen für Arme ver macht. Nachdem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Le gats erklärt und unterm 6. Februat „„ „ „ „, —.—,