Stiftungen. 1889 die landesherrliche Genehmi⸗ gung zur Annahme erteilt war, er⸗ folgte unterm 4. März 1889 die Zah⸗ lung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer⸗Wilhelm⸗ Vermächtnis verwaltet wird.“ Das Vermögen beträgt mit den er⸗ ſparten Zinſen zurzeit rund 26 182 % mit einem Zinsertrag von rund 1044 ℳ. Aus den Zinſen werden hilfs⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Ge⸗ ſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 ℳ bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Mona⸗ ten keine Unterſtützungen aus ſtädti⸗ ſchen Fonds erhalten haben. Wilhelm und Bianca Kayſer⸗Stif⸗ tung. (VIII 4) Durch Erbvertrag zwiſchen dem Hüttenbeſitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau Ulrike Eleonore Iſabella BiancaKayſer, geb. Leſſing, iſt die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur Erbin des nach Abzug von verſchiedenen Vermächtniſſen verbleibenden Vermögens mit der Maßgabe eingeſetzt worden, daß nach dem Tode des Ehemannes die Stadt⸗ gemeinde in den Genuß der Erbſchaft tritt, jedoch der überlebenden Ehefrau bis zu deren Tode eine jährliche Rente von 20 000 ℳ zu zahlen hat. Die etwa noch weiter auftommenden Zinſen ſollen zur Unterſtützung für bedürftige kinderreiche Familien ver⸗ wendet werden. In erſter Linie ſollen hierbei ſolche berückſichtigt werden, die in den Dienſten des Erb⸗ laſſers geſtanden haben und aus ihnen nicht etwa wegen ſchlechter Führung entlaſſen ſind. Für 1910 ſind rund 669 Mark zu Unterſtützungen verfügbar. Vermächtnis des Barons George Kill⸗Mar. (VIII A) 5 Der am 1. Auguſt 1887 verſtorbene Baron George Kill⸗Mar hat der 151 Stadtgemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der Univerſalerbin, des Fräuleins Ida von Blücher, zahl⸗ bares Kapital von 100 000 ℳ ver⸗ macht. Am 26. Auguſt 1900 ver⸗ ſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungskapital von 100 000 ℳ wurde am 11. Dezember 1900 an die Stadtgemeinde gezahlt. Die Zinſen des Kapitals gelangen alljährlich zur Verteilung, und zwar werden aus denſelben ganz mittelloſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Män⸗ ner, mit Unterſtützungen von 50 bis 150 ℳ bedacht. Vorausſetzung iſt, daß die Betreffenden nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind. Bermächtnis der Geſchwiſter Moſer. (VIII A) Durch Erbvertrag vom 28. Ok⸗ tober 1882 haben die Geſchwiſter Moſer: Witwe Agnes Auguſte Pau⸗ line Kaphengſt, geb. Moſer, Mathilde Amalie Caroline Moſer und Her⸗ mann Ludwig Edmund Moſer die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Erbin ihres nach Abzug von verſchie⸗ denen Vermächtniſſen verbleibenden Vermögens eingeſetzt. Nach dem am 19. März 1901 erfolgten Tode des zuletzt verſtorbenen Fräuleins Ma⸗ thilde Moſer iſt nach Abzug der Ver⸗ mächtniſſe ein Kapital von rund 9223 ℳ verblieben. Aus den Zinſen, die z. 3t. rund 369 ℳ betragen, werden nach dem Wunſche der Erblaſſer zunächſt ihre Gräber gepflegt und ſodann zwei ver⸗ armten oder durch Krankheit er⸗ werbsunfähig gewordenen Charlot⸗ tenburger Bürgern oder Bürger⸗ witwen Unterſtützungen von je 120 bis 150 ℳ gewährt. Der Reſt wird für Kinder unbemittelter, in Char⸗ lottenburg wohnhafter Eltern zu Schulunterricht oder Anſchaffung nö⸗ tiger Schulbücher verwendet.