152 Stiftungen. Chriſtian⸗Otto⸗Stiftung. (VIII A) Der am 24. März 1900 zu Char⸗ lottenburg verſtorbene Rentner Chri⸗ ſtian Karl Otto hat in ſeinem Teſta⸗ ment die Stadtgemeinde Char'otten⸗ burg zur Univerſalerbin eingeſetzt und beſtimmt, daß aus der nach Abzug der ausgeſetzten Vermächtniſſe verblei⸗ benden Erbſchaft eine „Chriſtian⸗ Otto⸗Stiftung“ Irrichtet und von dem Magiſtrat in ſeine Verwaltung übernommen werden ſoll. Aus den Zinſen ſoll jährlich ſolchen Kaufleuten und Gewerbetreibenden mittleren Standes, die durch Krank⸗ heit in unverſchuldetes Unglück oder Vermögensverfall geraten ſind, zeit⸗ weiſe oder je nach Lage des Falles eine einmalige Unterſtützung gewährt werden, die ſie vor ſchlimmſter Not ſchützt und ihnen die Möglichkeit an die Hand gibt, ihr Gewerbe oder ihre Stellung in beſcheidener Weiſe fort⸗ zuſetzen oder zu erneuern. Nach Abzug der Vermächtniſſe und einer den Seitenverwandten des Erblaſſers zu gewährenden Abfin⸗ dungsſumme iſt ein Kapitalbetrag von rund 88 000 ℳ verblieben, der z. 3t. rund 89 316 ℳ beträgt. Von dem Zinsertrage von z. Z3t. rund 3580 ℳ kommt zunächſt eine im Teſtament ausgeſetzte lebenslängliche Rente von 1200 ℳ jährlich in Abzug, ſo daß z. Zt. rund 2380 ℳ jährlich zur Verwendung im Sinne des Erblaſſers verfügbar ſind. Anträge auf Bewilligung von Unterſtützungen aus der Chriſtian⸗ Otto⸗Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo aus den Mitteln der öffentlichen Armenpflege und der ſonſt vorhan⸗ denen Stiftungen die erforderliche ausgiebige und nachhaltige Hilfe nicht gewährt werden kann. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftungen. (VIII4) Die am 6. April 1889 verſtorbene verwitwete Frau Franziska von Pla⸗ ten, geb. von Lentzcke, hat durch Teſta⸗ ment vom 29. Mai1888 und Nachtrag hierzu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Uni⸗ verſalerbin unter der Bedingung er⸗ nannt, daß alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zufällt und worüber nicht im beſonderen verfügt iſt, zu mild⸗ tätigen Zwecken, zur Linderung der Not und Armut hilfsbedürftiger Mit⸗ bürger verwendet werden ſoll. Den Beſtimmungen des Teſta⸗ ments gemäß ſind folgende 4 Stif⸗ tungen gebildet worden: I. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftung 1. Zur Verteilung kommen alljährlich am 28. Mai zu gleichen Teilen an die Ein⸗ wohner des Bürgerhoſpitals die Zinſen von rund 4040 ℳ, rund 161 .. II. von Platenſches Vermächtnis. Die Zinſen eines Kapitals von rund 19 591 ℳd werden zur Unterſtützung bedürftiger, au⸗ dem ſtädtiſchen Krankenhauſe entlaſſener, würdiger und be⸗ dürftiger Perſonen behufs Fort⸗ ſetzung und Förderung ihrer voll⸗ ſtändigen Geneſung, ſowie als Unterſtützung zur Begründung eines neuen Erwerbes auf Vor⸗ ſchlag der Krankenhaus⸗Verwal⸗ tung verwendet. III. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftung II1. Die Stiftung iſt durch Gemeindebeſchluß vom 2./11. September 1907 in eine Geldſtiftung umgewandelt wor⸗ den. Die geſamten Zinſen wer⸗ den an 6 in Charlottenburg wohnende adlige. Damen, die die Bedingungen der Stiftungs⸗ ſatzungen erfüllen, zu gleichen Teilen verteilt. Verwandte der Stifterin und ihres Gatten au⸗ gewiſſen Linien haben ein Vor⸗ recht. Das Kapital beträgt zurzeit nach Verkauf des Stiftungs“ grundſtücks Lützower Str. 3 rund 119 282 ℳ.