Stiftungen. 153 IV. von Platenſche Erbſchaft. Das Vermögen dieſes Stiftungs⸗ zweiges beträgt zurzeit rund 95 459 ℳ. Die Zinſen hiervon werden zur Unterſtützung für hilfsbedürftige Perſonen oder Familien, welche in den letzten 6 Monaten keine Unterſtützung aus Armenfonds erhalten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin ent⸗ ſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer übernommen. Präbendenfonds. (VIII 4) Aus verſchiedenen Zuwendungen von geringen Beträgen zu Zwecken der Armenpflege, ſowie aus den Ka⸗ pitalbeträgen von 5 Legaten, und zwar: dem Königin⸗Eliſabeth⸗Legat, der Alslebenſchen Stiftung, dem Hausburgſchen Legat, dem Warſchauerſchen Legat, dem Fräulein Emilie Grüneſchen Legat, iſt ein beſonderer Fonds gebildet, der unter dem Namen „Präbenden⸗ fon d s“ verwaltet wird. Er beträgt z. 3t. rund 21 368 ℳ. Aus den Zinſen, z. 3. rund 856 ℳ, werden einmalige Unterſtützungen an Hilfsbedürftige ausgezahlt. Sie ſind in erſter Reihe für ſolche bisher aus öffentlichen Mitteln nicht unterſtützte Perſonen beſtimmt, bei denen es ſich um vorübergehende Not⸗ lagen handelt, eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln aber nicht erforderlich erſcheint. Über die Unterſtützungen beſchlie⸗ ßen die Armenkommiſſionen. Pulsſche Erbſchaft. 9 Die Eheleute Johann Friedrich 1 oritz Puls, verſtorben am 21. Juni 595, und Caroline Elfriede Dorothea (VIII A) Puls geb. Hartmann, verſtorben am 13. Juli 1908, haben in ihrem am 21. Juli 1908 eröffneten Teſtament die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Erbin eingeſetzt, mit der Maßgabe, daß aus dem Nachlaß eine „Altersver⸗ ſorgungsanſtalt für arbeitsunfähige Perſonen des Arbeiter⸗ und Klein⸗ bürgerſtandes, Ehepaare oder ein⸗ zelne männliche, auch weibliche Per⸗ ſonen“ zu errichten iſt. Nach Abzug der ausgeſetzten Vermächtniſſe be⸗ trägt der Nachlaß ungefähr 2 300 000 Mark. Die Vorbereitungen wegen An⸗ kauf eines Grundſtücks und Errich⸗ tung der Anſtalt ſind noch nicht ab⸗ geſchloſſen. Helene⸗Ring⸗Stiftung. (VIII A) Herr Stadtverordneter Louis Ring hat der Stadtgemeinde ein Kapital von 20 000 ℳ überwieſen und er⸗ ſucht, dieſen Betrag als eine „Helene⸗ Ring⸗Stiftung“ in Verwaltung zu nehmen. Die Zinſen werden je zur Hälfte zur Unterſtützung begabter Volksſchüler Charlottenburgs, deren Eltern dazu unvermögend ſind, zur Ergreifung eines ihren Fähigkeiten angemeſſenen Berufs und zur Be⸗ kämpfung der Tuberkuloſe durch Unterſtützung von Perſonen, die nicht die Armenpflege in Anſpruch nehmen (durch Gewährung von Bet⸗ ten, Stärkungsmitteln, Mietszuſchüſ⸗ ſen und ähnlichem) verwendet werden. Die Verwendung ſteht dem De⸗ zernenten der Armenverwaltung zu. Schuhmacher⸗Stiftung. (VIII A) In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fräu⸗ lein Marie Catharine Wilhelmine Schuhmacher dem hieſigen Armen⸗ fonds die Summe von 4000 Talern mit der Maßgabe legiert, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzulegen iſt und die Revenuen