154 Stiftungen. von 2000 Talern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Ge⸗ ſchlechts zur Sicherung und Ver⸗ ſchaffung von Obdach und Unterhalt zu verteilen,die Revenuen der übrigen 2000Taler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadtpflegekindern in der Kindererziehungs⸗Anſtalt zu Straus⸗ berg zu verwenden ſind. Die zurzeit 481 ℳ jährlich betragen⸗ den Zinſen werden jetzt ſo verwendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vor⸗ ſtand der hieſigen Prinz⸗Karl⸗Stif⸗ tung jährlich 270 ℳ bezahlt werden und der Reſt von 211ℳ beſtimmungs⸗ gemäß an 4 Perſonen zur Verteilung gelangt. Von der Unterbringung von Kindern in Strausberg hat mit Rück⸗ ſicht auf die gänzlich veränderten Ver⸗ hältniſſe Abſtand genommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſen⸗ hauſe Luiſen⸗Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz⸗Karl⸗Stiftung an deſſen Stelle getreten. Schulzeſches Vermächtnis. (VIII 4) Dieſes Vermächtnis von 300 ſteht unter der Verwaltung derStadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. Zurzeit ſtehen rund 12 ℳ Zinſen zur Ver⸗ fügung. Schwimmerſche Erbſchaft. (VIII 4) Die am 26. 4. 07 zu Charlotten⸗ burg verſtorbene Rentnerin Fräu⸗ lein Marie Sophie Amanda Schwim⸗ mer hat die Stadtgemeinde zu ihrer Univerſalerbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der ganze Nachlaß zu einer Stiftung zu verwenden iſt, die den Namen „Geſchwiſter Schwimmer⸗ ſches Waiſenhaus für arme Kinder der Stadt Charlottenburg“ tragen ſoll. Zu dieſem Zweck ſoll in der Nähe der Stadt ein einfaches Haus zur Aufnahme von chriſtlichen, nicht unter 5 Jahr alten Waiſenkindern errichtet werden. Verpflegung und Beauf⸗ ſichtigung ſollen durch einen Hau⸗⸗ vater und eine Hausmutter erfolgen. Die Vorbereitungen ſind noch nicht abgeſchloſſen. Weißeſches Vermächtnis. (VIII 4 Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1858 der Stadtgemeinde ein Ver⸗ mächtnis von 1500ℳ ausgeſetzt. Au⸗ den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ord⸗ nung gehalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Verteilung kommen. Das Vermächtnis iſt am 6. Apri 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 5 ℳ, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde gezahlt werden, am 19. September j. I. bis auf weiteres rund 56 ℳ auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Verteilung. unterſtützungsfonds der Fenerwehr XIv) Der Fonds iſt von der Stadt⸗ gemeinde begründet zu außerordent lichen Zuwendungen an die Mann⸗ ſchaften der Feuerwehr und deren Hinterbliebenen. Dem Fonds fließen zu die Ver gütungen, welche für die amtlich⸗ Tätigkeit dienſtfreier Feuerwehl⸗ mannſchaften von Privaten gezah werden, etwaige ohne beſtimm ten Verwendungszweck eingehende Schenkungen und die von den Mann⸗ ſchaften zu zahlenden Strafgelder. Die Verfügung über die Zinſen des Fonds iſt durch Gem.⸗Beſchluß v. I¹. 97 der Feuerlöſch⸗Deputation 28. 12. übertragen.