16 Täglich von 11 bis Montag und Don⸗ nerstag für Männer, Dienstag und Freitag für Frauen, Mittwoch und Sonnabend für Kinder. Kranke, die in ärztlicher Behand⸗ lung ſtehen, werden nur mit Zuſtim⸗ mung des behandelnden Arztes unter⸗ ſucht. Eine ärztliche Behandlung findet nicht ſtatt. Die Fürſorgeſtelle arbeitet Han d in Hand mit der Lungen⸗ krankenfürſorge vom Ro⸗ ten Kr eu z. Die hier tätigen Schweſtern nehmen an den Sprech⸗ ſtunden als Gehilfinnen des Arztes teil und beraten mit ihm die zu tref⸗ fenden Maßnahmen. Sprechſtunden: 1 Uhr, und zwar Städtiſche Fürſorgeſtelle für Alkohol⸗ kranke. Berliner Str. 137. Leiter: Oberarzt Dr. Bratz. Schweſtern: Frau Oberin Hanna Krüger und Schweſter Eliſabeth Vo Kaiſerin⸗Auguſte⸗Victoria⸗Haus wer⸗ Krokow. Mitarbeiter: Fritz Stolt, Mitglied des Guttemplerordens. Zweck: Es wird an jedermann un⸗ entgeltliche Auskunft über die Alkohol⸗ frage erteilt, den Alkoholkranken ſelbſt mißbrauches an ſich ſelbſt oder bei einem Angehörigen wahrgenommen haben, Rat und Beiſtand jeder Art ge⸗ währt. Außerdem prüft die Fürſorge⸗ ſtelle alle Anträge auf Heilſtätten⸗ behandlung und bereitet auch die An⸗ träge auf Entmündigung vor. Sprechſtunden: Dienstag von 6 bis 8 Uhr nachm. (Die Oberſchweſter der Lungen⸗ krankenfürſorge vom Roten Kreuz iſt auch außerhalb der Sprechſtunden täg⸗ lich 1 Stunde — von 8½ bis 9½ Uhr morgens — in der ſtädt. Fürſorgeſtelle für Lungenkranke im Eecilienhauſe, Berliner Str. 137, für Alkoholkranke oder deren Angehörige zu ſprechen.) Städtiſche Geſchäftsſtellen. Säuglingspflege. 2) Säuglingsfürſorgeſtellen. Eingerichtet von der Stadt C har⸗ lottenbur g. Betrieben für Rech⸗ nung der Stadt durch den Vater⸗ ländiſchen Frauenverein, den Eliſaberh⸗Frauenver⸗ ein und durch das Kaiſerin Auguſte⸗Victoria⸗Haus. Zweck: 1. Beratung der Mür⸗ ter 5or und nach der Entbindung über Säuglingspflege und Ernährung, insbeſondere über die naturgemäße Nahrung, die Mutterbruſt, ſowie Be⸗ ratung nichtſtillender Mütter und Pflegemütter über die zweckmäßigſte künſtliche Säuglingsernährung. 2. Ausgabe guter Milch zum er⸗ mäßigten Preiſe von 20 Pfg. für den Liter, an Unbemittelte auf Empfeh⸗ lung der Armenkommiſſionsvorſteher oder Waiſenräte unentgeltlich. In ge⸗ eigneten Fällen werden trinkfertige Portionen verabfolgt. Von den beiden Vereinen und dem den an ſtillende Mütter Bei⸗ hilfen, ſogenannte Stillunterſtützungen ausgegeben. Die Säuglingsfürſorge dauert in der Regel bis zur Vollen⸗ dung des erſten Lebensjahres. Vor⸗ ausſetzung der Inanſpruchnahme der Fürſorgeſtellen: wöchentliche Vorſtellung der Kinder in der Sprechſtunde. 3. Beaufſichtigung der ſtädtiſchen Pflegekinder, Haltekinder und untel Generalvormundſchaft ſtehenden Mün del bis zum vollendeten 2. Lebens jahre. 4. Geſundheitliche Ueber wachung der Kinder vom vollen deten 1. bis zum vollendeten 6. Leben⸗ jahre. Zugelaſſen werden alle Kinde im Alter von 1 bis 6 Jahren, au wenn ſie die Säuglingsfürſorgeſtelle vorher nicht beſucht haben. Es wir unentgeltlich ſpezialärztlicher Rat en teilt, eine Behandlung der Kinde findet nicht ſtatt.