Jubiläums⸗Stiftung für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter. (1) Die Stiftung iſt aus Anlaß der Zweihundertjahrfeier der Stadt Char⸗ lottenburg durch Beſchluß der ſtädti⸗ ſchen Körperſchaften vom f n 1905 mit einem Kapital von 30 000 ℳ er⸗ richtet. Aus den Zinſen der Stiftung können den Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 300 ℳ für das Jahr im Einzelfalle gewährt werden. Weiherſches Legat. (1) Von dem ehemaligen Ratmann Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Käm⸗ mereikaſſe 200 Reichstaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſta⸗ mentariſchen Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitglieder zu gleichen Teilen verteilt werden ſollen. Das Legat iſt durch anderweite Zu⸗ wendungen verſtärkt worden. Die Verteilung der Zinſen erfolgt alljährlich im Januar. Fehlow⸗Vermächtnis. (I111) Die am 18. Mai 1906 verſtorbene verwitwete Frau Luiſe Fehlow, geb. Hoth hat in ihrem Teſtamente der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Vermächtnis von 1500 ℳ ausgeſetzt, deſſen Zinſen alljährlich zu Weihnach⸗ ten armen Leuten ausgezahlt werden ſollen. Die Verwaltung des Kapitals und die Verteilung der Zinſen ſteht dem jedesmaligen Oberbürgermeiſter zu. Benno und Helene Jaffé⸗ Stiftung. (II1) Herr Stadtälteſter Stadtrat Dr Jaffé hat am 15. Februar 1906 aus Anlaß ſeiner ſilbernen Hochzeit eine rechts⸗ fähige Stiftung unter dem Namen „Benno und Helene Jaffé⸗Stiftung be⸗ gründet. Er hat dieſer Stiftung den Stiftungen. Betrag von 100 000 eℳ überwieſen und dieſes Kapital am 1. 12. 1910 um 20 000 %ℳ erhöht. Die Zinſen der Stiftung ſind zur Unterſtützung von ſolchen Bedürftigen beſtimmt, die min⸗ deſtens ſeit einem Jahre in Charlotten⸗ burg wohnen und keine Unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Zum Vorſtande der Stiftung iſt in der Stiftungsurkunde der jeweilige Magiſtrat der Stadt Charlottenburg beſtellt. Dieſer hat zur Verwaltung der Stiftung einen Ausſchuß von drei Mitgliedern (Oberbürgermeiſter Schu⸗ ſtehrus und die Stadträte Stadtälteſten Stendel und Dr Jaffé eingeſetzt). Stiftung zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens. (III) Von einer Anzahl von Bürgern iſt anläßlich der Zweihundertjahrfeier zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens auf dem Steinplatz als Grundſtock der der Betrag von „10 500,— ℳ geſtiftet worden. Die⸗ ſer Betrag iſt durch eine ſeinerzeit veranſtaltete Sammlung auf . 11 313,95 ℳ und letzterer wieder durch Ueberweiſung von 32242 4 aus Mitteln der Stadt auf: .. 18 706,40 ℳ angewachſen. Die jeweiligen Zinſen werden dem Stiftungsbetrage jährlich zugeſchrieben, wodurch das Kapital z. Zt. auf 21 909,53 ℳ angewachſen iſt. Münchhoffſche Stiftung. (111) Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſen Ehefrau Sophie, geb. Kaul, haben durch gegenſeitige⸗ Teſtament vom 18. September 186 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben den Magiſtrate von Charlottenburg au⸗ dem Nachlaſſe ein Betrag von 8000 Talern zu überweiſen iſt, mit der Maß⸗ gabe, daß 1. 4000 Taler zur Gründung eine⸗ Bürgerrettungs⸗Inſtituts für Charlottenburg angelegt werden⸗