23 — I — — Stiftungen. 128 und zwar in der Art, daß die Zin⸗ ſen dieſes Kapitals zur Unter⸗ ſtützung und Aushilfe rechtſchaf⸗ fener, ohne ihr eigenes Verſchul⸗ den, lediglich durch Unglücksfälle weſentlich zurückgekommener Bür⸗ ger, welche einen moraliſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebens⸗ wandel führen, verwendet werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfnis und Möglichkeit erfolgen. 2. 2000 Taler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Witwen, welche einen chriſtlich religiöſen Lebenswandel nach⸗ weiſen und fleißig das Gottes⸗ haus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen. 3. 2000 Taler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Charlottenburg befinden, am 10. Dezember jeden Jahres verteilt werden ſollen. Das Stiftungskapital wird durch ein Kuratorium, beſtehend aus dem Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, den Stadträten Stadtälteſten Stendel, Dr. Penzig und Profeſſor Dr Spiegel verwaltet. Zu 1. und 2. ſind vor der Vertei⸗ lung der Zinſen die erſten Geiſtlichen der zuſtändigen Kirche zu hören. Freiherr vom Stein⸗Stiftung. (III1) Aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Städteordnung iſt durch Beſchluß der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 1—4 08 zum bleibenden Ausdruck der Dankbarkeit für die unſterblichen Verdienſte des Freiherrn vom Stein um die preußiſchen Städte eine „Frei⸗ herr vom Stein⸗Stiftung“ errichtet worden. Das Stiftungskapital beträgt 100 000 ℳ; davon ſind 50 000 ℳ ſo⸗ „„„„„ fort bereitgeſtellt, während 50 000 ℳ durch ratenweiſe Einſtellung in die Etats der Jahre 1909 bis 1913 zu decken ſind. Aus den Zinſen der Stiftung wer⸗ den an Perſonen, die im Ehrendienſt der Stadt tätig geweſen ſind oder an deren Hinterbliebene bei nachgewieſe⸗ ner Bedürftigkeit Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 500 ℳ ge⸗ währt. Zur Verwaltung der Stiftung be⸗ ſteht eine beſondere Deputation. Vorſpannfonds. (II1) Bis zum Jahre 1872 erfolgten die Vorſpannleiſtungen für militäriſche Zwecke durch die Beſitzer von Zug⸗ tieren. Dieſe Einrichtung führte jedoch zu Unzuträglichkeiten mancherlei Art. — Infolgedeſſen entſchloß man ſich, die Geſtellung des Vorſpannes vertraglich zu vergeben. Durch private Verein⸗ barungen mit den Leiſtungspflichtigen — mit Ausnahme der Pferdebahn⸗ geſellſchaften, welche eine ſolche ablehn⸗ ten — gelangten aber zur Deckung der etwa entſtehenden Meh r koſten gegen die von der Militärverwaltung gewähr⸗ ten Vergütungsſätze beſtimmte Bei⸗ träge für das Pferd und Jahr zur Hebung. Aus den Überſchüſſen bildete man den Vorſpannfonds, deſſen Be⸗ ſtand zinsbar angelegt wurde. Mit dem Jahr 1890 hörte die Bei⸗ tragsleiſtung auf, da der Fonds eine derartige Höhe erreicht hatte, um allein durch ſeine Erträgniſſe die entſtehenden Mehrkoſten vorausſichtlich noch auf eine lange Reihe von Jahren decken zu können. 3. 3t. iſt ein Kapital von 5910,87 ℳ vorhanden. Wilhelm⸗Auguſta⸗Stiftung. (111). Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hatte die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10 400 ℳ eine Wilhelm⸗ Auguſta⸗Stiftung begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25jährigen Re⸗