12⁴4 gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 %ℳ und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10000 ℳ verſtärkt worden iſt, ſo daß am Ende des Etatsjahres 1896/7 ein Stiftungs⸗ fonds von rund 25 400 ℳ vorhanden war. Aus den Zinſen ſollten am 11. Juli j. JI. auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemeinde⸗ beſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unter⸗ ſtützt werden Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht wor⸗ den, ſo daß jetzt rund 50 000 ℳ Stif⸗ tungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen kommen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an wür⸗ dige weibliche Perſonen zur Verteilung, zu dieſem Zweck beſteht eine Unter⸗ kommiſſion, der die Stadträte Stadt⸗ älteſter Stendel und Dr Penzig an⸗ gehören. Die Bewilligung der Unterſtützun⸗ gen erfolgt durch Magiſtratsbeſchluß. Charlottenburger Ackergemeinſchaft. (V). Der zinsbar angelegte Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge⸗ floſſenen Einnahmen an Jagdpacht⸗ geldern, Erlös für verkaufte, der Acker⸗ gemeinſchaft gehörige Wege⸗ und Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen, wie Koſten für Grabenräumung uſw. beſtritten. Lützower Ackergemeinſchaft. (V.) Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackergemeinſchaft gehörenden Einzelbeſttzer. Die Lützower Acker⸗ gemeinſchaft löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. Stiftungen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Acker⸗ gemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendun⸗ gen beſtritten. Bethgeſche Stiftung. (VII A.) Durch Erbvertrag der verwitweten Geheimen Hofrätin Bethge, Johanna Friederike Philippine geb. Matthias und deren Tochter Charlotte Mathilde Bethge vom 17. April 1851 iſt der Stadtgemeinde Charlottenburg der Be⸗ trag von 11 449,40 ℳ zugefallen, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß zur Unterſtützung von bedürftigen Lehrern und Lehrerinnen verwendet werden. Dr. Wilhelm Cohnſches Legat. (vII 4.) Der Stadtälteſte Dr Wilhelm Cohn hat durch Teſtament vom 16. Februar 1891 der Stadtgemeinde den Betrag von 2000 ℳ vermacht, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß als Stipendium für einen beſonders gut beanlagten Knaben, der die erſte Klaſſe einer hieſt⸗ gen Volksſchule verlaſſen hat, ohne Unterſchied der Konfeſſion, verwendet werden. Steinthalſche Schenkung. (VII A.) Herr Kommerzienrat Steinthal hier hat der Stadtgemeinde eine Summe von 100 000 %% zum Bau von Waldſchulen überwieſen. Da die jetzige Waldſchule nur einen vorläufigen Charakter hat, iſt di⸗ Schenkung zunächſt zinsbar angelen worden. Die Summe von 100 000 % ſoll zuzüglich der aufgelaufenen Zinſen ſ. Zt. für dauernde Waldſchul⸗Einrich tungen verwandt werden. Witteſche Stiftung. (VI1I 4) Durch Teſtament der Demoiſel Chriſtiane Sophie Regine Witte von 18. November 1797 wurde das de⸗ ſelben gehörige Grundſtück Orange ſtraße Nr. 11 nebſt Acker und Wieſen für Zwecke einer „reformierten Schule vermacht.