Stiftungen. ginge. In dieſem Falle ſollten die Zinſen zur einen Hälfte an arme kranke Gemeindemitglieder verteilt, zur an⸗ deren Hälfte aber bis zum Tode der Witwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Witwe hat von dieſer Befugnis Ge⸗ brauch gemacht und, nachdem die Stadt⸗ gemeinde ſich zur Annahme des Ver⸗ mächtniſſes bereit erklärt hatte, am 6. Januar 1879 die 3000 eℳ ausge⸗ zahlt, die unter dem Namen Bra⸗ merſches Vermächtnis in Verwaltung genommen und zinsbar angelegt worden ſind. Nachdem im Jahre 1897 auch die Tochter der be⸗ reits früher verſtorbenen Mutter im Tode gefolgt iſt, iſt die Verpflichtung zur Unterhaltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde übergegangen. Die nach Abzug der Inſtandhaltungs⸗ koſten verbleibenden Zinſen (etwa 121 %) gelangen wie bisher beſtim⸗ mungsgemäß zur Verteilung. Daunſches Vermächtnis. (VIII A) Dieſes Vermächtnis von 1634 ℳ ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. Zurzeit ſtehen rund 66 ℳ Zinſen zur Ver⸗ fügung. Chriſt⸗Stiftung. (VIII A) Die verwitwete Frau Stadtrat Chriſt, Marie Magdalene, geborene Butz, hat durch Teſtament vom 12. Fe⸗ bruar 1877 die Stadtgemeinde Char⸗ lortenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe eingeſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Vermächtniſſe nicht er⸗ ſchöpft wird, unter dem Namen Robert und Marie Chriſtſche Stif⸗ tung. zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſoweit als möglich Freibetten begründet werden. 127 Der Nachlaß beſteht aus einem Kapital von 1405 ℳ. und dem Re⸗ ſtaurationsgrundſtück „Tiergartenhof“, Berliner Straße 1 und 2, das ver⸗ mietet iſt und zurzeit einen Reinertrag von 26 500 ℳ bringt. Dieſer Betrag und die Zinſen des Kapitals werden dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt, wo⸗ für Freibetten zur Verfügung geſtellt werden. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer imſtande ſind, durch den dirigierenden Arzt und den Krankenhausoberin⸗ ſpektor unter Aufſicht der Kranken⸗ hausdeputation. Hackenſchmidtſches Vermächtnis. (VIII 4) Die am 2. Januar 1898 ver⸗ ſtorbene Schulvorſteherin Fräulein Louiſe Hackenſchmidt hat in ihrem Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗Kommiſſion“ in Charlotten⸗ burg ein Vermächtnis von 600 ℳ mit der Beſtimmung ausgeſetzt, daß das Kapital zinsbar angelegt und der Zins⸗ ertrag alljährlich zum Ankauf von Holz für verſchämte Arme verwendet wer⸗ den ſoll. Die Zinſen ſollen jährlich im Ok⸗ tober an zwei verſchämte Arme zur Verteilung kommen. Höhneſches Vermächtnis. (VIII ) In ſeinem Teſtament vom 23. Ok⸗ tober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg 1500 % unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährende Verpflichtung übernimmt, die auf dem hieſigen alten Kirchhofe befindliche Familien⸗Grabſtätte in freundlichem Zuſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Totengräber jährlich 35 ℳ. erhalten, wenn von ihm die Grabſtätten in ſaubergepflegtem Zuſtande erhalten ſind.