128 Die Stadtgemeinde nahm durch Beſchluß vom 20. Mai 1882 das Ver⸗ mächtnis an und unter dem Namen Höhneſches Vermächtnis in ihre Verwaltung. Aus den Erträgniſſen von rund 146 ℳ werden 35 ℳ als Gebühren für die Unterhaltung der Gräber an die Kirchengemeinde abgeführt. Der Reſt wird dem Kapital zugeſchlagen. Dies beträgt zurzeit rund 3518 ℳ. Kaiſer⸗Wilhelm⸗Vermächtnis. (VIII 4) Der hochſelige Kaiſer Wilhelm 1. hat in einem Kodizill vom 19. Juni 1882 der Stadt Charlottenburg 25 000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗Stiftungen für Arme ver⸗ macht. Nachdem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Le⸗ gats erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landesherrliche Genehmi⸗ gung zur Annahme erteilt war, er⸗ folgte unterm 4. März 1889 die Zah⸗ lung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer⸗Wilhelm⸗ Vermächtnis“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den erſparten Zinſen zurzeit rund 26182 ℳ mit einem Zinsertrag von rund 1118 . Aus den Zinſen werden hilfs⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Ge⸗ ſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 ℳ bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Mona⸗ ten keine Unterſtützungen aus ſtädti⸗ ſchen Fonds erhalten haben. Wilhelm und Bianca Kayſer⸗Stif⸗ tung. (VIII A) Durch Erbvertrag zwiſchen dem Hüttenbeſitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau Ulrike Eleonore Iſabella Bianca Kayſer, geb. Leſſing, iſt die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur Erbin des nach Abzug von verſchiedenen Vermächtniſſen ver⸗ bleibenden Vermögens mit der Maß⸗ gabe eingeſetzt worden, daß nach dem Stiftungen. Tode des Ehemannes die Stadtge⸗ meinde in den Genuß der Erbſchaf: tritt, jedoch der überlebenden Ehefrau bis zu deren Tode eine jährliche Rente von 20 000 ℳ zu zahlen hat. Die etwa noch weiter aufkommenden Zinſen ſollen zur Unterſtützung für bedürf⸗ tige kinderreiche Familien verwender werden. In erſter Linie ſollen hierbei ſolche berückſichtigt werden, die in den Dienſten des Erblaſſers geſtanden haben und aus ihnen nicht etwa wegen ſchlechter Führung entlaſſen ſind. Für 1911 ſind rund 1590 ℳ zu Unterſtützungen verfügbar. Vermächtnis des Barons George Kill⸗Mar. (VIII 4) Der am 1. Auguſt 1887 verſtorbene Baron George Kill⸗Mar hat der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der Univerſalerbin, des Fräulein⸗ Ida von Blücher, zahlbares Kapita von 100 000 ℳ vermacht. Am 26. Auguſt 1900 verſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungskapital von 100 000 ℳ wurde am 11. De⸗ zember 1900 an die Stadtgemeinde ge⸗ zahlt. Die Zinſen des Kapitals ge⸗ langen alljährlich zur Verteilung, und zwar werden aus denſelben ganz mittel⸗ loſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Männer, mit Unterſtützungen von “ bis 150 ℳ bedacht. Vorausſetzung ſt, daß die Betreffenden nicht bereit⸗ dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind. Vermächtnis der Geſchwiſter Moſer⸗ (VIII A) Durch Erbvertrag vom 28. Oc⸗ ber 1882 haben die Geſchwiſter Mo r Witwe Agnes Auguſte Pauline K hengſt, geb. Moſer, Mathilde Amalie Caroline Moſer und Hermann Lud d Edmund Moſer die Stadtgemei de Charlottenburg zur Erbin ihres 4 Abzug von verſchiedenen Vermächt niſſen verbleibenden Vermögens ein ſett. Nach dem am 19. März !