130 2.¾11. September 1907 in eine Geldſtiftung umgewandelt wor⸗ den. Die geſamten Zinſen wer⸗ den an ſechs in Charlottenburg wohnende adlige Damen, die die Bedingungen der Stiftungs⸗ ſatzungen erfüllen, zu gleichen Teilen verteilt. Verwandte der Stifterin und ihres Gatten aus gewiſſen Linien haben ein Vor⸗ recht. Das Kapital beträgt zurzeit nach Verkauf des Stiftungs⸗ grundſtücks Lützower Str. 3 rund 119 282 ℳ. IV. von Platenſche Erbſchaft. Das Vermögen dieſes Stiftungs⸗ zweiges beträgt zurzeit rund 95 459 ℳ. Die Zinſen hiervon werden zur Unterſtützung für hilfsbedürftige Perſonen oder Familien, welche in den letzten 6 Monaten keine Unterſtützung aus Armenfonds erhalten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin entſpre⸗ chend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer übernommen. Präbendenfonds. (VIII X) Aus verſchiedenen Zuwendungen von geringen Beträgen zu Zwecken der Armenpflege, ſowie aus den Kapital⸗ beträgen von 5 Legaten, und zwar: dem Königin⸗Eliſabeth⸗Legat, der Alslebenſchen Stiftung, dem Hausburgſchen Legat, dem Warſchauerſchen Legat, dem Fräulein Emilie Grüneſchen Legat, iſt ein beſonderer Fonds gebildet, der unter dem Namen „Präbenden⸗ fonds“ verwaltet wird. Er beträgt zurzeit rund 21 368 ℳ. Aus den Zinſen, zurzeit rund 870 Mark, werden einmalige Unterſtützun⸗ gen an Hilfsbedürftige ausgezahlt. Sie ſind in erſter Reihe für ſolche bisher aus öffentlichen Mitteln nicht unterſtützte Perſonen beſtimmt, bei Stiftungen. denen es ſich um vorübergehende Not⸗ lagen handelt, eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln aber nicht erforderlich erſcheint. Über die Unterſtützungen beſchlie⸗ ßen die Armen⸗Kommiſſionen. Pulsſche Erbſchaft. Die Eheleute Johann Friedrich Moritz Puls, verſtorben am 21. Juni 1895, und Caroline Elfriede Dorothea Puls, geb. Hartmann, verſtorben am 13. Juli 1908, haben in ihrem am 21 Juli 1908 eröffneten Teſtament die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Erbin eingeſetzt, mit der Maßgabe, daß aus dem Nachlaß eine „Altersver⸗ ſorgungsanſtalt für arbeitsunfähige Perſonen des Arbeiter⸗ und Klein⸗ bürgerſtandes, Ehepaare oder einzelne männliche, auch weibliche Perſonen“ zu errichten iſt. Nach Abzug der ausge⸗ ſetzten Vermächtniſſe beträgt der Nach⸗ laß ungefähr 2 300 000 ℳ. Die Vorbereitungen wegen Errich⸗ tung der Anſtalt ſind noch nicht ab⸗ geſchloſſen. (vIII 4) Helene⸗Ring⸗Stiftung. (VIII 4 Herr Stadtverordneter Louis Ring hat der Stadtgemeinde ein Kapit⸗ von 20 000 ℳ überwieſen und erſuc dieſen Betrag als eine „Helene⸗Rin Stiftung“ in Verwaltung zu nehm Die Zinſen werden je zur Hälfte Unterſtützung begabter Volksſchüler Charlottenburgs, deren Eltern dazu u“ vermögend ſind, zur Ergreifung ein ihren Fähigkeiten angemeſſenen Bern⸗ und zur Bekämpfung der Tuberkuln durch Unterſtützung von Perſonen, nicht die Armenpflege in Anſpruch nehmen (durch Gewährung von Betten, Stärkungsmitteln, Mietszuſchüſſen u ähnlichem) verwendet werden. Die Verwendung ſteht dem zernenten der Armenverwaltung zu. Schuhmacher⸗Stiftung. (VIII In ihrem am 23. März 1837 richteten Teſtamente hat das Fräulcn