Stiftungen. Marie Catharine Wilhelmine Schuh⸗ macher dem hieſigen Armenfonds die Summe von 4000 Talern mit der Maßgabe legiert, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revenuen von 2000 Talern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu verteilen, die Re⸗ venuen der übrigen 2000 Taler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadt⸗ pflegekindern in der Kindererziehungs⸗ 44. zu Strausberg zu verwenden ſind. Die zurzeit 503 ℳ jährlich be⸗ tragenden Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz⸗Karl⸗Stif⸗ rung jährlich 270 ℳ bezahlt werden und der Reſt von 233 ℳ beſtimmungs⸗ gemäß an 4 Perſonen zur Verteilung gelangt. Von der Unterbringung von Kindern in Strausberg hat mit Rück⸗ ſicht auf die gänzlich veränderten Ver⸗ hältniſſe Abſtand genommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Un⸗ terbringung im hieſigen Waiſenhauſe Luiſen⸗Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1283 die Prinz⸗Karl⸗Stiftung an deſſen Stelle getreten. Schulzeſches Vermächtnis. (vIII 4) Dieſes Vermächtnis von 300 ℳ ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ vfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. Zurzeit ſtehen rund 12 ℳ Zinſen zur Ver⸗ fügung. Shwimmerſche Erbſchaft. Die am 26. 4. 07 zu Charlotten⸗ burg verſtorbene Rentnerin Fräulein Marie Sophie Amanda Schwimmer har die Stadtgemeinde zu ihrer Uni⸗ verſalerbin mit der Maßgabe eingeſetzt, daß der ganze Nachlaß zu einer Stif⸗ tung zu verwenden iſt, die den Namen (vIII Blügelſches Vermächtnis. 131 „Geſchwiſter Schwimmerſches Waiſen⸗ haus für arme Kinder der Stadt Char⸗ lottenburg“ tragen ſoll. Zu dieſem Zweck ſoll in der Nähe der Stadt ein einfaches Haus zur Aufnahme von chriſtlichen, nicht unter 5 Jahr alten Waiſenkindern errichtet werden. Ver⸗ pflegung und Beaufſichtigung ſollen durch einen Hausvater und eine Haus⸗ mutter erfolgen. Die Vorbereitungen ſind noch nicht abgeſchloſſen. Weißeſches Vermächtnis. (vI1II 4) Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1858 der Stadtgemeinde ein Vermächt⸗ nis von 1500 %ℳ‚ ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grab⸗ hügel der Verſtorbenen in Ordnung gehalten werden, der Reſt aber alljähr⸗ lich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Verteilung kommen. Das Vermächtnis iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 5 %, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde ge⸗ zahlt werden, am 19. September j. I. bis auf weiteres rund 57 ℳ auf Be⸗ ſchluß der Armen⸗Direktion zur Ver⸗ teilung. (vIII ) Der verſtorbene Direktor Dr Alfred Blügel hat durch Teſtament vom 1. 5. 09 der Stadtgemeinde den Be⸗ trag von 19 500 ℳ vermacht. Die Zinſen des Vermächtniſſes ſollen in Beträgen von je 50 ℳ als Weihnachts⸗ geſchenke für bedürftige Familien ver⸗ wendet werden. Unterſtützungsfonds der Feuerwehr. (XIV) Der Fonds iſt von der Stadtge⸗ meinde begründet zu außerordentlichen Zuwendungen an die Mannſchaften 9*