„4 20 v) Vorernährungsabteilung. March ſt r. 71. Eingerichtet von der Stadt Charlottenburg. Betrieben für Rechnung der Stadt durch den Hauspflegeverein. Z3weck: Gewährung von Bei⸗ hilfen an Schwangere. Sprechſtunden: Dienstag und Freitag von 10—11 Uhr vorm. Die Speiſung der Schwangeren findet täglich von 12½ Uhr ab Ber⸗ liner Str. 137, am Charlottenburger Ufer 16, Wilmersdorfer Str. 111, Königsweg 54 und Alt Moabit 39 ſtatt. Städtiſches Unterſuchungsamt für anſteckende Krankheiten, im Anſchluß an das pathol. Inſtitut des Krankenhauſes Weſtend. Leiter: Profeſſor Dr. Dietrich, Lindenallee 47. (Fernruf: Amt Wil⸗ helm 2524.) Z3weck: 1. Unterſuchung des Waſſers aus den öffentlichen Brun⸗ nen. 2. Unterſuchung der Milch für die Säuglingsfürſorgeſtellen. 3. Waſſerunterſuchungen: a) für die Waſſerwerke Teufelsſee und Jungfernheide, 5) für die Volksbadeanſtalt. 4. Aufgaben des hugieniſchen Beirats: a) für die Waſſerwerke, 5) für die Volksbadeanſtalt in Ausführung des Miniſterialerlaſſes vom 23. 4. 07 betr. die Geſichtspunkte für Beſchaffung eines brauchbaren hygieniſch einwandfreien Waſſers. 5. Die ſeuchenpolizeilichen Unter⸗ ſuchungen für die Städte Charlotten⸗ burg und Wilmersdorf. 6. Die bakteriologiſchen Unter⸗ ſuchungen für Wilmersdorf. 7. Unterſuchungen zum Zweck der Sicherung der Diagnoſe bei Infek⸗ tionskrankheiten. Städtiſche Geſchäftsſtellen. Die Unterſuchungen zu 7 erfolgen gebührenfrei, und zwar aus⸗ 1 auf Antrag von Arzten. berſendung der Unterſuchungspro⸗ ben an das Amt auch durch Vermitte⸗ lung der Apotheken. Städtiſches Wohnungsamt. Lützower Str. 8 a. Hanske, Herder⸗ Wohnungspfleger: ſtraße 12. Gut, Fritſcheſtr. 80. Verwalter des Wohnungsnachweiſes: Geiſter, Schillerſtr. 96. Poetſch, Wohnungsamtsgehilfen: Berlin N., Schönfließer Str. 1. Neumann, Osnabrücker Str. 25. Marks, Berlin N., Belforter Straße 26. Bureaudiener: Oehring, Peſtalozie⸗ ſtraße 88 b. Zweck: Feſtſtellung und Verbeſſerung der Wohnungsverhältniſſe im Stadtgebiete durch: 1. Ausübung einer Wohnungsaufſicht über a) Wohnungen, die außer der Küche aus zwei oder weniger zum dauernden Aufenthalte von Menſchen beſtimmten Räumen beſtehen, b) alle Wohnungen, in die Schlaf⸗ gänger aufgenommen werden, c) alle Schlafgelaſſe der im Hauſe des Arbeitgebers oder der Dienſtherrſchaft wohnenden Ar⸗ beiter, Handlungs⸗ und Gewerbe⸗ gehilfen, Lehrlinge und Dienſt⸗ boten; 2. beſondere Überwachung der Schlaf⸗ ſtellen. Mit dem Wohnungsamte iſt ein Wohnungsnachweis verbun⸗ den, der die Vermietung von Klein⸗ wohnungen vermittelt. Benutzung des Nachweiſes iſt für Mieter und Ver⸗ mieter koſtenfrei. Der Wohnungsnachweis iſt täglich von 9—2 Uhr geöffnet.