150 Stiftungen. G. Itiftungen. (Die römiſchen Ziffern bei den Stift der die Angelegenheit der betr. Dispoſitionsfonds des Magiſtrats. (1) Der ſ. 3t. vom Bürgermeiſter Trautſchold aus milden Beiträgen, Ge⸗ ſchenken und anderen Zuwendungen gegründete Dispoſitionsfonds des Ma⸗ giſtrats dient dazu, alten hilfsbedürf⸗ tigen und würdigen Bürgern Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. üÜber die Verteilung der Erträgniſſe wird vom Magiſtrat direkt Beſtimmung getrof⸗ fen. tung des Fonds iſt nicht vorhanden. Fritſche⸗Stiftung. (1). In Anbetracht der hohen Ver⸗ dienſte, die ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Char⸗ lottenburgs erworben hat und zum dauernden Andenken an ihn iſt durch Gemeindebeſchluß vom 25./31. Ja⸗ nuar 1900 mit einem Kapital von 50 000 ℳ eine Fritſche⸗Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene don ſtädtiſchen Beamten in Fällen nach⸗ gewieſener Bedürftigkeit Unterſtützun⸗ gen bis zum Höchſtbetrage von 500 % für das Jahr im Einzelfalle zu gewäh⸗ ren. Das Stiftungskapital iſt inzwi⸗ ſchen durch anderweite private Zuwen⸗ dungen um rund 4500 ℳ und aus ſtädtiſchen Mitteln anläßlich des zwei⸗ hundertjährigen Beſtehens der Stadt Charlottenburg um 50 000 ℳ zufolge Gemeindebeſchluſſes vom 27. 4. / 3. 5. 1905 erhöht worden. Joradſcher Leibrentenfonds. (1) Der ehemalige Kanzliſt Jorad, welcher als Waiſenknabe auf Koſten Eine Urkunde über die Einrich⸗ ungen bezeichnen die Geſchäftsſtelle, in Stiftung bearbeitet wird.) der Stadt erzogen und auch ſonſt au⸗ ſtädtiſchen Mitteln unterſtützt worden iſt, hat im Jahre 1855 ſein aus 60 Talern beſtehendes Vermögen de Stadtgemeinde Charlottenburg mit den Maßgabe übereignet, daß er für ſein Lebenszeit ſich den Zinsgenuß desſel ben vorbehalten hat. Das Kapital iſ durch ſpäteren Ankauf von Wertpapie ren auf 1903 Mark 05 Pfg. ange wachſen. Jorad iſt im Jahre 188 geſtorben. Auf Grund des Gem.⸗Beſchl vom 28. Mai/5. Juni desſ. I. werde die Zinſen bis auf weiteres an die i hilfsbedürftiger Lage befindlichen Hin terbliebenen gezahlt. Jubiläums⸗Stiftung für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter. (1). Die Stiftung iſt aus Anlaß de Zweihundertjahrfeier der Stadt Cha lottenburg durch Beſchluß der ſtädt ſchen Körperſchaften vom 2. un 190 mit einem Kapital von 30 000 % e richtet. Aus den Zinſen der Stiftur können den Hinterbliebenen ſtädtiſch Arbeiter Unterſtützungen bis zu Höchſtbetrage von 300 ℳ für das Jal im Einzelfalle gewährt werden. Weiherſches Legat. (1). Von dem ehemaligen Ratma Weiher ſind laut Teſtament vo 15. Dezember 1808 der hieſigen Kä mereikaſſe 200 Reichstaler vermal worden, deren Zinſen nach den teſt mentariſchen Beſtimmungen an d jedesmaligen Magiſtratsmitglieder gleichen Teilen verteilt werden ſolle Das Legat iſt durch anderweite wendungen verſtärkt worden. — Verteilung der Zinſen erfolgt all jäl lich im Januar.