Fehlow⸗Vermächtnis. (111) Die am 18. Mai 1906 verſtorbene verwitwete Frau Luiſe Fehlow, geb. Hoth hat in ihrem Teſtamente der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Vermächtnis von 1500 ℳ ausgeſetzt, deſſen Zinſen alljährlich zu Weihnach⸗ ten armen Leuten ausgezahlt werden ſollen. Die Verwaltung des Kapitals und in 03 die Verteilung der Zinſen ſteht dem 1f jedesmaligen Oberbürgermeiſter zu. ie⸗ 0 Benno und Helene Jaffé⸗ Stiftung. (III) HerrStadtälteſter StadtratDr Jaffe hat am 15. Februar 1906 aus Anlaß ſeiner ſilbernen Hochzeit eine rechts⸗ fähige Stiftung unter dem Namen „Benno und Helene Jaffe⸗Stiftung be⸗ gründet. Er hat dieſer Stiftung den Betrag von 100 000 ℳ überwieſen und dieſes Kapital am 1. 12. 1910 um 20 000 ℳ erhöht. Die Zinſen der derf Stiftung ſind zur Unterſtützung von harf ſolchen Bedürftigen beſtimmt, die min⸗ dt deſtens ſeit einem Jahre in Charlotten⸗ 0%f burg wohnen und keine Unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Zum Vorſtande der Stiftung iſt in der Stiftungsurkunde der jeweilige Magiſtrat der Stadt Charlottenburg beſtellt. Dieſer hat zur Verwaltung der Stiftung einen Ausſchuß von drei Mitgliedern (Oberbürgermeiſter Schu⸗ ſtehrus und die Stadträte Stadtälteſten Stendel und Dr. Jaffé eingeſetzt). ann 9on Stiftung zur Errichtung eines äm⸗ Jubiläumsbrunnens. (111) acht ſta Von einer Anzahl von Bürgern iſt diff anläßlich der Zweihundertjahrfeier zur uf Errichtung eines Jubiläumsbrunnens nenf auf dem Steinplatz als Grundſtock der zuff Betrag von. 10500—41 Diff geſtiftet worden. Die⸗ ſer Betrag iſt durch eine ſeinerzeit veranſtaltete Stiftungen. 151 Sammlung auf . 11 313,95 ℳ und letzterer wieder durch Überweiſung von 7392,.45 ¾ aus Mitteln der Stadt auf. 218206,40 ℳ angewachſen. Die jeweiligen Zinſen werden dem Stiftungsbetrage jährlich zugeſchrieben, wodurch das Kapital z. 3t. auf 22 831,29 %ℳ angewachſen iſt. Münchhoffſche Stiftung. (I11). Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſen Ehefrau Sophie, geb. Kaul, haben durch gegenſeitiges Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Charlottenburg aus dem Nachlaſſe ein Betrag von 8000 Talern zu überweiſen iſt, mit der Maß⸗ gabe, daß 1. 4000 Taler zur Gründung eines Bürgerrettungs⸗ Inſtitutes für Charlottenburg angelegt werden, und zwar in der Art, daß die Zin⸗ ſen dieſes Kapitals zur Unter⸗ ſtützung und Aushilfe rechtſchaf⸗ fener, ohne ihr eigenes Verſchul⸗ den, lediglich durch Unglücksfälle weſentlich zurückgekommener Bür⸗ ger, welche einen moraliſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebens⸗ wandel führen, verwendet werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfnis und Möglichkeit erfolgen. 2. 2000 Taler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Witwen, welche einen criſtlich religiöſen Lebenswandel nach⸗ weiſen und fleißig das Gottes⸗ haus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen. 3. 2000 Taler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt