156 3000 %ℳ ausgezahlt, die unter dem Namen Bramerſches Ver⸗ mächt nis in Verwaltung genommen und zinsbar angelegt worden ſind. Die nach Abzug der Inſtandhaltungs⸗ koſten verbleibenden Zinſen gelangen beſtimmungsgemäß zur Verteilung. Daunſches Vermächtnis. (VIII 4) Dieſes Vermächtnis von 1634 ℳ ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. Chriſt⸗Stiftung. (VIII A) Die verwitwete Frau Stadtrat Chriſt, Marie Magdalene geborene Butz, hat durch Teſtament vom 12. Fe⸗ bruar 1877 die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe eingeſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Vermächtniſſe nicht er⸗ ſchöpft wird, unter dem Namen Robert und Marie Chriſtſche Stif⸗ tung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſoweit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus einem Kapital von 1405 ℳ und dem Re⸗ ſtaurationsgrundſtück „Tiergartenhof“, Berliner Straße 1 und 2, das ver⸗ mietet iſt und zurzeit einen Reinertrag von 26 500 ℳ bringt. Dieſer Betrag und die Zinſen des Kapitals werden dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt, wo⸗ für Freibetten zur Verfügung geſtellt werden. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer Stiftungen. imſtande ſind, durch den dirigierenden Arzt und den Krankenhausoberin⸗ ſpektor unter Aufſicht der Kranken⸗ hausdeputation. Hackenſchmidtſches Vermächtnis. (VIII A) Die am 2. Januar 1898 ver⸗ ſtorbene Schulvorſteherin Fräulein Louiſe Hackenſchmidt hat in ihrem Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗Kommiſſion“ in Charlotten⸗ burg ein Vermächtnis von 600 ℳ mit der Beſtimmung ausgeſetzt, daß das Kapital zinsbar angelegt und der Zin⸗⸗ ertrag alljährlich zum Ankauf von Holz für verſchämte Arme verwendet wer⸗ den ſoll. Die Zinſen ſollen jährlich im Ot⸗ tober an zwei verſchämte Arme zur Verteilung kommen. Höhneſches Vermächtnis. (VIII In ſeinem Teſtament vom 23. Ot⸗ tober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg 1500 ℳ unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährende Verpflichtung übernimmt, die auf dem hieſigen alten Kirchhofe befindliche Familien⸗Grabſtätte in freundlichem Zuſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Totengräber jährlich 3 ℳ erhalten, wenn von ihm die Grabſtätten in ſaubergepflegtem Zuſtande ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Beſchluß vom 20. Mai 1882 das Ver⸗ mächtnis an und unter dem Namen Höhneſches Vermächtnis in ihre Verwaltung. Aus den Erträgniſſen werden 35% als Gebühren für die Unterhaltung der Gräber an die Kirchengemeinde ab⸗ geführt. Der Reſt wird dem Kapital zugeſchlagen. Dies beträgt zurzeit rund 3618 ℳ. erhalten