Stiftungen. Kaiſer⸗Wilhelm⸗Vermächtnis. (VIII 4) Der hochſelige Kaiſer Wilhelm 1. hat in einem Kodizill vom 19. Juni 1882 der Stadt Charlottenburg 25 000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗Stiftungen für Arme ver⸗ macht. Nachdem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Le⸗ gats erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landesherrliche Genehmi⸗ gung zur Annahme erteilt war, er⸗ folgte unterm 4. März 1889 die Zah⸗ lung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer⸗Wilhelm⸗ Vermächtnis“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den er⸗ ſparten Zinſen zurzeit rund 26 182 ℳ. Aus den Zinſen werden hilfs⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Ge⸗ ſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 ℳ bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Mona⸗ ten keine Unterſtützungen aus ſtädti⸗ ſchen Fonds erhalten haben. Wilhelm und Bianca Kayſer⸗Stif⸗ tung. (VIII 4) Durch Erbvertrag zwiſchen dem Hüttenbeſitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau Ulrike Eleonore Iſabella Bianca Kayſer, geb. Leſſing, iſt die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur Erbin des nach Abzug von verſchiedenen Vermächtniſſen ver⸗ bleibenden Vermögens mit der Maß⸗ gabe eingeſetzt worden, daß nach dem Tode des Ehemannes die Stadtge⸗ meinde in den Genuß der Erbſchaft tritt, jedoch der überlebenden Ehefrau bis zu deren Tode eine jährliche Rente von 20 000 %ℳ zu zahlen hat. Die etwa noch weiter aufkommenden Zinſen ſollen zur Unterſtützung für bedürf⸗ tige kinderreiche Familien verwendet werden. In erſter Linie ſollen hierbei ſolche berückſichtigt werden, die in den Dienſten des Erblaſſers geſtanden 157 haben und aus ihnen nicht etwa wegen ſchlechter Führung entlaſſen ſind. Für 1912 ſind rund 3147 rℳ zu Unterſtützungen verfügbar. Vermächtnis des Barons George Kill⸗Mar. (VIII 4) Der am 1. Auguſt 1887 verſtorbene Baron George Kill⸗Mar hat der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der Univerſalerbin, des Fräuleins Ida von Blücher, zahlbares Kapital von 100 000 ℳ vermacht. Am 26. Auguſt 1900 verſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungskapital von 100 000 ℳ wurde am 11. De⸗ zember 1900 an die Stadtgemeinde ge⸗ zahlt. Die Zinſen des Kapitals ge⸗ langen alljährlich zur Verteilung, und zwar werden aus denſelben ganz mittel⸗ loſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Männer, mit Unterſtützungen von 50 bis 150 % bedacht. Vorausſetzung iſt, daß die Betreffenden nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind. Vermächtnis der Geſchwiſter Moſer. (VIII A) Durch Erbvertrag vom 28. Okto⸗ ber 1882 haben die Geſchwiſter Moſer: Witwe Agnes Auguſte Pauline Kap⸗ hengſt, geb. Moſer, Mathilde Amalie Caroline Moſer und Hermann Ludwig Edmund Moſer die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Erbin ihres nach Abzug von verſchiedenen Vermächt⸗ niſſen verbleibenden Vermögens einge⸗ ſetzt. Nach dem am 19. März 1901 erfolgten Tode des zuletzt verſtorbenen Fräuleins Mathilde Moſer iſt nach Abzug der Vermächtniſſe ein Kapital von rund 9223 %ℳ verblieben. Aus den Zinſen werden nach dem Wunſche der Erblaſſer zunächſt ihre Gräber gepflegt und ſodann zwei ver⸗ armten oder durch Krankheit erwerbs⸗ unfähig gewordenen Charlottenburger Bürgern oder Bürgerwitwen Unter⸗